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Kindergesundheitsschutz in Hessen

h t t p s : / / w w w . r v . h e s s e n r e c h t . h e s s e n . d e / b s h e / d o c u m e n t / j l r - K i G e s S c h G H E r a h m e nExterner Link

Seit 01.01.2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U9). Auf der Seite findet sich ein Link zum Kindergesundheitsschutz-Gesetz Hessen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hessen, Früherkennung, Frühwarnsystem, Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Kind, Kinderschutz, Kinderschutzrecht, Kindeswohl,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit hessenfinder@rpda.hessen.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/‌search
Zuletzt geändert am 25.08.2022

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