Kindergesundheitsschutz in Hessen
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Seit 01.01.2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U9). Auf der Seite findet sich ein Link zum Kindergesundheitsschutz-Gesetz Hessen.
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein Rechtliche Grundlagen
- Elementarbildung Prävention
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Hessen, Früherkennung, Frühwarnsystem, Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge, Kind, Kinderschutz, Kinderschutzrecht, Kindeswohl,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | hessenfinder@rpda.hessen.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/search |
Zuletzt geändert am | 25.08.2022 |