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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Deutsche Arbeitsübersetzung)

h t t p s : / / w w w . u n . o r g / D e p t s / g e r m a n / u e b e r e i n k o m m e n / a r 6 1 1 0 6 - d b g b l . p d fExterner Link

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Damit liegt erstmals ein internationales Übereinkommen vor, das den Schutz der in zahlreichen UN-Konventionen und Deklarationen geregelten Menschenrechte aus dem spezifischen Blickwinkel behinderter Menschen regelt. Alle Staaten, die diesen Völkerrechtsvertrag in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren, sind verpflichtet, die Gesetzgebung für behinderte Menschen so auszurichten, dass die in der Konvention geregelten Rechte verwirklicht werden und eine gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt wird, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkennt.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Konvention, Behinderter, Vereinte Nationen, Gesetz, Inklusion, Behindertenrechstkonvention, Behindertenrecht, United Nations,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesregierung
Erstellt am 10.07.2007
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.un.org/‌
Entnommen aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008
Technische Anforderungen Adobe Reader
Zuletzt geändert am 14.12.2015

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