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Betriebliche Integrationsvereinbarung

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Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 wurde die Integrationsvereinbarung als neues Instrument für die betriebliche Integrations- und Rehabilitationsarbeit eingeführt. Der Gesetzgeber sieht darin ein Instrument zur Förderung der Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen. Es soll verbindliche betriebliche Regelungen bezüglich der Integration und Rehabilitation (schwer)behinderter Menschen ermöglichen. Über den Nutzen, die Praktikabilität und die innerbetriebliche Akzeptanz von Integrationsvereinbarungen liegen bislang jedoch noch keine systematisierten betrieblichen Erfahrungswerte vor. Diese Lücke soll die Studie an der Heilpädagogisch-Rehabilitationswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln schließen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Integration, Rehabilitation, Behinderter, Betrieb, Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik; Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Ressourcenkategorie Projekt
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Niehaus, Mathilde [Verantwortliche]; Mathilde.Niehaus@uni-koeln.de
Erstellt am 08.05.2004
Sprache Deutsch
Zuletzt geändert am 31.01.2008

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