Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Der BfDI wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Das Amt leistet einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler, europäischer bzw. internationaler Ebene. Auf der Website u.a. Adressen der Datenschutzbeauftragten (Länder, Kirchen; Rundfunk...). Zugang zum Bundesdatenschutzgesetz, ausgewählten Vorschriften der EU und Entschließungen. Weiterführendes Informationsmaterial.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Internetredaktion-; poststelle@bfdi.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Zuletzt geändert am | 28.06.2006 |