Gesundheitsausschuss des Bundesrates
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Der Aufgabenbereich des Gesundheitsausschusses spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), soweit diese im ehemaligen Bundesministerium für Gesundheit ressortierten, wider.
D.h. Vorlagen der Bundesregierung, die dem Bundesrat unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in den genannten Bereichen zugeleitet werden, sowie Vorlagen der Landesregierungen, die in den entsprechenden Landesministerien erarbeitet werden, werden vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates federführend beraten.
Neben nationalen Regelungsvorschlägen für Gesetze und Verordnungen befasst sich der Ausschuss mit einer Vielzahl von Vorhaben der Europäischen Union im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Bundesrat, Gesundheit, Gesundheitspolitik, Ausschuss, Gesundheitserziehung,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | internetredaktion@bundesrat.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
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Zuletzt geändert am | 29.06.2015 |