Anmeldung zur Grundschule in Nordrhein-Westfalen
[ Anmeldung zur Grundschule in Nordrhein-WestfalenLink defekt? Bitte melden! ]
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. (Stand: April 2021)
Die Seite informiert über die Grundschulanmeldung, die Einschulung, vorzeitige Einschulung und Zurückstellung in Nordrhein-Westfalen.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Schuleignung, Stichtag, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw/ |
Zuletzt geändert am | 14.04.2021 |