Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung
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Infoseite der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildungsinteressierte
Bildungsgutscheine können demnach durch die örtlichen Arbeitsämter vergeben werden bei Arbeitslosigkeit, zur Abwendung konkret drohender Arbeitslosigkeit, wenn die Möglichkeit besteht, durch eine Weiterbildung von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle zu kommen oder wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung durch einen fehlenden Berufsabschluss anerkannt ist.
Weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind im Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Arbeitsamt, Arbeitsloser, Arbeitslosigkeit, Bildungsgutschein, Erwachsenenbildung, Fortbildung, Maßnahme, Qualifikation, Berufliche Weiterbildung,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | zentrale@arbeitsagentur.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.arbeitsagentur.de/ |
Zuletzt geändert am | 10.08.2022 |