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Zielvereinbarungen nach § 5 BGG am Beispiel des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V.

h t t p : / / w w w . t a u b e n s c h l a g . d e / m e l d u n g / 2 7 5 0Externer Link

Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002 hat der Gesetzgeber den Behindertenverbänden die Möglichkeit gegeben, mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden über den Abbau von Barrieren zu verhandeln und hierzu Zielvereinbarungen abzuschließen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob und wie die Behindertenverbände dieses Instrument erfolgreich nutzen können, um behinderten Menschen zu mehr Barrierefreiheit zu verhelfen. Sie ist aus Sicht der Behindertenverbände geschrieben. Die Arbeit prüft, wie die Verbände es schaffen, mit den Unternehmen Vereinbarungen zu treffen, die zu mehr Barrierefreiheit führen sollen. Wegen fehlender Kommentierung des BGG in der Literatur stellt diese Arbeit den Versuch dar, das Instrument der Zielvereinbarung näher zu beleuchten.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hörbehinderung, Behindertenrecht, Behindertenverband, Behindertengleichstellungsgesetz,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Monographie/Buch/Dissertation
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Worseck, Thomas; worseck@web.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Entnommen aus Hamburg, Univ. für Wirtschaft und Politik, Diplomarbeit, 2002
Zuletzt geändert am 06.04.2010

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