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Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen

h t t p s : / / l a n d e s r e c h t . t h u e r i n g e n . d e / b s t h / d o c u m e n t / V V T H - V V T H 0 0 0 0 1 1 0 5 1Externer Link

Die Dienstordnung gilt für Lehrer, Schulleiter, Erzieher an staatlichen Schulen und für Sonderpädagogische Fachkräfte an staatlichen Förderschulen sowie sonstiges Personal mit entsprechenden Aufgaben. Sie fasst die wichtigsten Aufgaben zusammen, die sich aus den Bestimmungen des Schulrechts und des öffentlichen Dienstrechts und des Tarifrechts für die Tätigkeit der Lehrer, Schulleiter, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte ergeben. Diese Dienstordnung gilt als innerdienstliche Geschäftsordnung für die Schulen, Horte und Internate; sie soll den Schulen praktische Hilfe geben, ihren Auftrag aufgabengerecht zu erfüllen. Spezielle Regelungen bleiben unberührt. 

Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Thüringen, Erzieher, Lehrer, Schule, Sonderpädagoge, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule, Verordnung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Thüringen, Kultusministerium
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/‌dienstliches-personalfragen
Zuletzt geändert am 26.02.2024

Thematischer Kontext

  1. Sonderschulwesen in Thüringen

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