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Richtlinien für die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Lehrplan zur sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung

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Richtlinien und Lehrplan bilden die Grundlage für die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung. Da dieser Förderbedarf sowohl an unterschiedlichen Sonderschulformen, als auch an anderen Schularten realisiert werden kann, gelten Richtlinien und Lehrplan verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Förderbedarf an folgenden Förderorten: •Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung •Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung •Schule für Blinde und Sehbehinderte •Schule für Gehörlose und Schwerhörige •Förderzentren

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Rheinland-Pfalz, Curriculum, Entwicklungsstörung, Geistige Behinderung, Geistige Entwicklung, Lehrplan, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland-Pfalz
Erstellt am 04.01.2006
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.edoweb-rlp.de/‌
Technische Anforderungen Acrobat Reader (PDF-Datei, 459 S.)
Zuletzt geändert am 17.04.2020

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