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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen

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Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie soll dazu beitragen, Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen aller Arten und Grade die Umwelt zu erschließen und die Entwicklung von Orientierung und Verhalten bei Anforderungen des Alltags in bekannter und unbekannter Umgebung zu fördern. Die sonderpädagogische Förderung ist darauf angelegt, die Identitätsfindung der sehgeschädigten und wahrnehmungsgestörten jungen Menschen zu unterstützen. Ziel ist dabei, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu gewährleisten. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Sehbehinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, behinderter Jugendlicher,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kmk.org/‌
Entnommen aus Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998
Technische Anforderungen Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden.
Zuletzt geändert am 03.02.2016

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