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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Allgemeine Informationen

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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Aufstiegsfortbildung, Ausbildungsförderung, Förderung, Stipendium, Weiterbildung, Auffstiegsfortbildungsförderungsgesetz, berufliche,

Bildungsbereich Berufsbildung; Erwachsenenbildung
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium für Bildung und Forschung. Aufstiegsförderung: Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung; information@bmbf.bund.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Zuletzt geändert am 04.02.2021

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