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Schulrecht NRW

h t t p s : / / w w w . s c h u l m i n i s t e r i u m . n r w / s c h u l r e c h tExterner Link

Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des Privatschulrechts regelt das Schulrecht die Errichtung von Schulen, die nicht von öffentlichen Trägern betrieben werden. Erlasse regeln Details des Schulalltags, zum Beispiel, wann Hitzefrei gegeben werden darf.

Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Nordrhein-Westfalen, Bildungsrecht, Erlass, Gesetz, Schulgesetz, Schulrecht, Verordnung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Hochschule; Berufsbildung; Forschung / Wissenschaft
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.schulministerium.nrw/‌
Zuletzt geändert am 30.04.2021

Thematischer Kontext

  1. Nordrhein-Westfalen (Schulrecht)

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