Novelle des Berufsbildungsgesetzes am 15.05.2019 beschlossen: Mindestausbildungsvergütung und neue Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse sollen künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen, die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium dadurch verdeutlicht werden. Weitere wichtige Bestandteile der BBiG-Novelle sind die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung, erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, Regelungen für eine größere Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Bestimmungen für Prüfungen.