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Neue Regelungen zu Kita-Gebühren

Drei gebastelte und bunt angemalte Kinderfiguren
Bildrechte: © Rainer Sturm / pixelio

In mehreren Bundesländern gelten seit 1. August 2018 neue Regelungen für die Kita-Beiträge. Details finden Sie in unserer Linksammlung zur Beitragsfreiheit von Kita-Plätzen in den Bundesländern.

In Berlin werden gar keine Kita-Gebühren mehr erhoben, außer für die Verpflegung.

In Hessen und Niedersachsen müssen keine Gebühren mehr für Kindergartenkinder ab drei Jahren bezahlt werden.

Brandenburger Kita-Kinder werden im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut.

In Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es bereits seit Längerem eine (teilweise) Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung.

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