LSR - Landesschülerrat in Bayern
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Die Schülermitverantwortung (kurz SMV oder SV) bildet die Grundlage aller Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an ihrem Schulalltag. Neben der aktiven Mitgestaltung ihrer Schule und des Schulwesens, steht die Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler als Ihre Hauptaufgabe im Vordergrund. Der Landesschülerrat genießt laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) das Recht, in Bezug auf grundlegende, die Schülerinnen und Schüler betreffende schulische Angelegenheiten durch das Staatsministerium informiert und angehört zu werden (Informations- und Anhörungsrecht).Außerdem kann er Anregungen und Vorschläge der Schülerinnen und Schüler an das Staatsministerium richten (Vorschlagsrecht).
Schlagwörter
Bayern, Interessenvertretung, Schülermitwirkung, INTERESSENVERTRETUNG, SCHUELER, SCHUELERIN, BAYERN,
Art der Institution | Verband / Verein / Interessenvertretung |
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Bundesland | Bayern |
Land | Deutschland |
Zuletzt geändert am | 23.02.2023 |