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Jugend musiziert – Wettbewerbe für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend

Laufzeit: seit 30.11.1962

h t t p s : / / w w w . j u g e n d - m u s i z i e r t . o r g /Externer Link

Die Jugend-musiziert-Wettbewerbe werden seit 1963/64 jährlich als Regional-, Landes- und Bundeswettbewerbe durchgeführt. Teilnehmende sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Höchstalter von 20 Jahren für die Instrumentalfächer, von 25 Jahren für Gesang. Die Wettbewerbskategorien für Solist*innen und kleine Gruppen bis zu sechs Spieler*innen wechseln jedes Jahr. Jugend musiziert ist eine der erfolgreichsten Fördermaßnahmen innerhalb der musikalischen Jugendarbeit. Die pädagogische Aktion setzt Maßstäbe für Art und Qualität des Musikunterrichts und des Musizierens und regt das Zusammenspiel junger Musiker*innen an.

Das innovative Potenzial liegt in der gezielten Förderung von musikalischen Begabungen durch ein Wettbewerbssystem auf der regionalen, landes- und bundesweiten Ebene.

Schlagwörter

Begabtenförderung, Bundeswettbewerb, Instrumentalunterricht, Musik, Musikalische Begabung, Musikunterricht, Musikförderung, Musizieren, Wettbewerb,

Titel Jugend musiziert – Wettbewerbe für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend
Projekttyp Wettbewerb
Projekt wird gefördert durch Bund und beteiligte Länder; Sonstiger Träger
Bildungsbereich Außerschulische Jugendbildung
Innovationsbereich Begabtenförderung
Organisationsstruktur

Finanzierung der Bundeswettbewerbe:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ);
Deutsche Stiftung Musikleben, Hamburg;
Sparkassen-Finanzgruppe

Verantwortung für die Wettbewerbe insgesamt und Trägerschaft der Bundeswettbewerbe:
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, Bonn, E-Mail: info@musikrat.de
Kontaktadresse:
Bundesgeschäftsstelle Jugend musiziert, Trimburgstr. 2, 81249 München, Tel. (089) 871002-0, E-Mail: jumu@musikrat.de

Projektbeginn 30.11.1962
Projektende
Beteiligte Bundesländer Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen
Zuletzt geändert am 30.05.2022

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