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Schulreifes Kind

Laufzeit: seit 01.09.2006

h t t p : / / w w w . k i n d e r g a r t e n - b w . d e / , L d e / S t a r t s e i t e / F r u e h e + B i l d u n g / s c h u l r e i f e s k i n dExterner Link

Ziel des Projekts ist es, dass alle Kinder gleiche Startvoraussetzungen für den Schulanfang erhalten. Deshalb setzt das Projekt „Schulreifes Kind“ dort an, wo der Förderbedarf eines Kindes besonders groß ist. Auf diese Weise können Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt und durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden.
24 bis 15 Monate vor der Einschulung legen die Erzieherinnen und Erzieher fest, ob ein Förderbedarf besteht oder nicht. Grundlage der Diagnostik bildet der Orientierungsplan für Kindergärten mit seinen Bildungs- und Entwicklungsfeldern. Eine weitere Möglichkeit ist die Koppelung des Projekts mit der vom Sozialministerium neu konzipierten Einschulungsuntersuchung, die in zwölf Landkreisen modellhaft erprobt wird. Die Teilnahme an der Untersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist jedoch freiwillig. Bestandteil dieser Untersuchung ist ein Sprachtest sowie ein Seh- und Hörtest. Herangezogen werden auch der Impfpass sowie die Entwicklungsdokumentation des Kindergartens.
In beiden Fällen wird der Förderbedarf einem bei den Landratsämtern angesiedelten „Runden Tisch“ gemeldet, an dem Schule, Kindergarten, Gesundheitsamt, Frühförderstelle und die betroffenen Eltern über das konkrete Förderangebot für das jeweilige Kind beraten und entscheiden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise Sprachförderung, Schulung der Feinmotorik oder auch Übungen zur Förderung der Konzentrationsfähigkeit. Für den Einsatz der pädagogischen Fachkräfte erhalten die Landratsämter einen Stundenpool zugewiesen, dessen Umfang vom Förderbedarf und der Anzahl der Gruppen abhängt. Insgesamt stehen 45 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung.
Die Förderung kann durch die Vielzahl der Modellvarianten in der Grundschule oder im Kindergarten, durch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder in Zusammenarbeit beider pädagogischer Fachkräfte erfolgen. Bei erheblichen Entwicklungsverzögerungen startet die Fördermaßnahme bis zu eineinhalb Jahre vor der Einschulung und beträgt höchstens 18 Wochenstunden bei einer Gruppenstärke von mindestens 15 Kindern. Bei geringerem Bedarf erhalten die Kinder bis zu einem Jahr vor der Einschulung ein Förderangebot im Umfang von zwei bis acht Wochenstunden. Die Gruppengröße beträgt in diesen Fällen mindestens sechs Kinder.
Das innovative Potenzial des Projekts liegt in der Weiterentwicklung von Konzepten zur Frühförderung zur Optimierung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

Schlagwörter

Schulanfang, Sprachförderung, Konzentrationsfähigkeit, Feinmotorik, Test, Chancengleichheit, Untersuchung, Eltern, Kindergarten, Grundschule, Erzieher, Lehrer, Kind, Förderbedarf, Diagnostik, Entwicklungsverzögerung, Frühförderung, Übergang Vorschulstufe ,

Titel Schulreifes Kind
Projekttyp Länderprojekt
Projekt wird gefördert durch Baden-Württemberg
Bildungsbereich Elementarbereich; Primarbereich
Innovationsbereich Förderung von Bildungsbenachteiligten
Organisationsstruktur Zuständiges Landesministerium:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Thouretstraße 6 (Postquartier), 70173 Stuttgart, Tel. (0711) 279-0, E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
Projektbeginn 01.09.2006
Projektende
Projektbezogene Veröffentlichungen/ Projektberichte http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1u8sxbmebe44i6kb56ulxkpvp1af6vbb/menu/1182968/‌index.html
http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/1u8sxbmebe44i6kb56ulxkpvp1af6vbb/menu/1187307/‌index.html
Beteiligte Bundesländer Baden-Württemberg
Zuletzt geändert am 11.09.2017

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