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Projekt gegen das Schulschwänzen

Laufzeit: 31.01.2003 - 30.11.2004

[Die Website des abgeschlossenen Projekts wurde in der Zwischenzeit abgeschaltet.]

Wesentliche Bestandteile des Projekts sind:
1. Vereinbarungen zwischen Erziehungsberechtigten und Schulen zur unmittelbaren gegenseitigen Information über das Fehlen von Schülerinnen und Schüler.
2. Einrichtung eines Helferteams, das in Fällen hartnäckigen Schulschwänzens oder von Schulverweigerung individuelle Lösungen erarbeitet, in die Wege leitet und begleitet.
3. Maßnahmen der Polizei, die Schülerinnen und Schüler vormittags an deren informellen Treffpunkten wie Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Spielplätzen anspricht.

Das innovative Potenzial des Projekts liegt in der Durchsetzung des Schulbesuchs durch die Verbesserung von Kommunikation und Koordination der beteiligten Erziehungsberechtigten und der Staatsorgane.

Schlagwörter

Niedersachsen, Erziehungsberechtigung, Kommunikation, Koordination, Polizei, Schüler, Schule, Schulschwänzen, Schulverweigerung, Vereinbarung,

Titel Projekt gegen das Schulschwänzen
Projekttyp Länderprojekt
Projekt wird gefördert durch Niedersachsen
Bildungsbereich Primarbereich; Sekundarbereich I; Sekundarbereich II; Sonderpädagogik; Berufliche Bildung
Innovationsbereich Qualitätsmanagement, Evaluation
Organisationsstruktur

Zuständiges Landesministerium:
Niedersächsisches Kultusministerium

Projektdurchführung:
Landespräventionsrat Niedersachsen, Niedersächsisches Justizministerium

Projektbeginn 31.01.2003
Projektende 30.11.2004
Beteiligte Bundesländer Niedersachsen
Zuletzt geändert am 27.03.2023

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