Dienstaufsicht
Aufsichts- und Weisungsbefugnis einer höheren gegenüber einer nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber den unterstellten Beamten und sonstigen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
---|---|
Zuletzt geändert am | 15.08.2001 |