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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 20.11.2014:

„Man müsste die gesetzlichen Privilegien des Urheberrechts, die derzeit nur innerhalb der Schule gelten, etwas weiter fassen.“

OER und das Urheberrecht
Das Bild zum Artikel
John H. Weitzmann

Viele Regeln und Gesetze des Urheberrechts sind ursprünglich nicht für die digitale Welt gemacht. Die Online-Redaktion von „Bildung + Innovation“ sprach mit John H. Weitzmann, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht bei iRights.Law, über Open Educational Resources (OER) und Urheberrechtsprobleme.


Online-Redaktion: Sind (weitere) Urheberrechtsänderungen nötig, damit Open Educational Resources funktionieren?

Weitzmann: Im Moment gelten viele gesetzliche Privilegien des Urheberrechts, die der Bildung zu Gute kommen sollen, nur innerhalb der Mauern des Schulgebäudes. OER sind aber per se dafür gedacht, dass sie außerhalb und zwischen schulischen Einrichtungen über Ländergrenzen hinweg auf dem ganzen Erdball geteilt und verbreitet werden können. Das ist nach den gesetzlichen Regelungen derzeit nicht möglich, d.h. es muss alles künstlich über Lizenzverträge geregelt werden.

Online-Redaktion: Welche Open-Content-Lizenzen gibt es?

Weitzmann: Es gibt verschiedene Ansätze. Das hängt davon ab, was man unter Open versteht und um welchem Content es geht. Die ältesten Open-Content-Lizenzen stammen aus dem Bereich Software und Softwaredokumentation, die GNU General Public License (GPL) für Software und die GNU Free Documentation License (GFDL) für die Dokumentation von Software, die allerdings auch für andere Dokumentationen benutzt werden kann. Hinzu kamen Anfang der Nullerjahre die sechs verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen, dann gibt es noch die Free Art License und die Open Database License und einige andere.

Online-Redaktion: Sind Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) die typischen Lizenzen für freie Bildungsmaterialien?

Weitzmann:
CC-Lizenzen sind ein Beispiel für Open-Content-Lizenzen. Es gibt zwei wichtige Eigenschaften von Bildungsmaterialien, um sie als OER bezeichnen zu können: Sie müssen legal nachnutzbar, insbesondere auch bearbeitbar sein, und es muss erlaubt sein, sie weiter zu verbreiten. Diese Bedingungen werden erfüllt, wenn man die Materialien unter freie CC-Lizenzen stellt, aber auch durch andere Open-Content-Lizenz-Modelle. Allerdings werden die meisten freien Bildungsmaterialien unter CC-Lizenzen angeboten. Es gibt darüber keinen offiziellen Konsens, aber faktisch ist das so.

Online-Redaktion: Welche Vorteile bieten Open-Content-Lizenzen?

Weitzmann: Die Vorteile liegen in der Standardisierung, d.h. man einigt sich auf einen Lizenztext, der für viele Fälle einsetzbar ist und nicht mehr verändert werden muss. So spart man sich die jeweilige individuelle Aushandlung. Auch ist die Wiedererkennbarkeit hoch, weil man die Lizenz schon kennt und weiß, worum es geht. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Inhalte, die unter einer bestimmten Standardlizenz stehen, in der Regel mit anderen Inhalten, die unter derselben Lizenz stehen, vermischbar und rechtlich kompatibel sind.

Online-Redaktion: Können Inhalte, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, trotzdem miteinander kombiniert und gemeinsam vertrieben werden?

Weitzmann: Das kommt zunächst darauf an, ob man durch die Kombination ein neues Werk schafft oder nicht. Bleiben die einzelnen Werke weiterhin für sich erkennbar, ist das nur eine sogenannte Werkverbindung und die verschiedenen Lizenzen „stören“ sich gegenseitig nicht. Wenn man verschiedene Inhalte dagegen so untrennbar miteinander kombiniert, dass man hinterher ein neues Werk im urheberrechtlichen Sinne erhält, ergeben sich oft Kompatibilitätsprobleme, denn verschiedene Lizenzen sind trotz Standardisierung häufig nicht rechtskonform miteinander kombinierbar. Es wird immer wieder versucht, sie miteinander kompatibler zu machen, aber das ist nicht immer möglich. CC zum Beispiel hat sich einen Prozess zugelegt, mit dem definiert werden kann, welche anderen Lizenzen mit den CC-Lizenzen als kompatibel definiert werden können. Der Prozess hat jetzt erste Früchte getragen, als die Free Art Lizenz für CC-Lizenzen kompatibel erklärt worden ist.

Online-Redaktion: Wie kompliziert sind Lizenzeinschränkungen, wie zum Beispiel die Non-Commercial-Klausel in manchen CC-Lizenzen?

Weitzmann: Sie sind oft ein großes Problem. Bei Creative Commons ist das schon seit vielen Jahren ein Diskussionspunkt. Einerseits will man mit dieser optionalen Klausel eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzungen ermöglichen, andererseits ist es schwer, eine passende Definition für „nicht-kommerziell“ zu finden. Die derzeitige Definition ist sehr abstrakt und in der Praxis schwer zu handhaben. Es wird immer wieder als problematisch angesehen, dass diese optionale Klausel überhaupt zur Verfügung steht. Denn dadurch, dass oft nicht deutlich ist, wann wer ein kommerzieller Nutzer ist und wann nicht, werden viele potenzielle Nachnutzer verunsichert, und die Nachnutzung erhält einen deutlichen Dämpfer. Es ist auch extrem schwierig, in derartigen Lizenzen eine für die ganze Welt und für alle Fälle gängige Definition zu formulieren, denn was kommerziell ist und was nicht, wird in verschiedenen Ecken der Welt oft sehr unterschiedlich gesehen.

Online-Redaktion: Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, damit Verträge zu Open-Content-Lizenzen möglichst ungehindert abgeschlossen werden können?

Weitzmann: Einige Rahmenbedingungen sind im Gesetz schon vorhanden. In Deutschland ist das Urheberrechtsgesetz in der Novelle 2008 erneut an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft angepasst worden. So sind bestimmte Schutzvorschriften, die Open-Content-Lizenzen entgegenstehen würden, nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Auch kann der Urheber nun für noch nicht bekannte Nutzungsarten im Voraus Rechte vergeben, was nach alter Gesetzeslage nicht möglich war, für das Funktionieren von Open-Content-Lizenzen aber sehr wichtig ist. Zumindest für den Bereich OER wäre es aber zusätzlich wünschenswert, wenn bestimmte gesetzliche Privilegien, die derzeit nur innerhalb der Schule gelten, auch auf eine Nutzung im freien Internet erweitert würden.

Erforderlich wäre auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu ändern. Viele Lehrer, die sehr engagiert auch im Bereich OER sind, haben das Gefühl, dass sie bei der Produktion und Verbreitung von OER auf sich allein gestellt sind, falls irgendein Rechtsproblem auftreten sollte. Sie haben oft keine offizielle Erlaubnis ihrer Dienstbehörde, eigene OER zu erstellen und freizugeben. Das zu regeln ist in Deutschland natürlich etwas problematisch, weil es Ländersache ist, die einzelnen Bundesländer gehen diesbezüglich unterschiedlich vor. Das Land Berlin zum Beispiel will OER ganz klar fördern, steht insoweit aber erst am Anfang. Es geht auch nicht darum, dass man Lehrern vorschreibt, OER zu nutzen, denn viele haben auch kein Interesse daran, aber diejenigen, die es machen wollen, sollten sicher sein, dass sie es dürfen und dass sie die Rückendeckung ihrer Schulbehörde haben.

Online-Redaktion: Auf welche Schwierigkeiten stößt man, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material als OER aufnehmen will?

Weitzmann: Wenn Material nicht unter einer Open-Content-Lizenz steht, muss man im Zweifel davon ausgehen, dass alle Rechte vorbehalten sind, dass man also ungefragt auch keine OER daraus machen darf. Wenn man dies trotzdem will, muss man sich auf die Suche nach den Rechtsinhabern machen und um Erlaubnis fragen. Oft ist nicht immer leicht herauszufinden, wer die Rechte hat, der Verlag, der Autor oder irgendwelche Erben. Es gibt für Texte auch keine für alle zuständige Verwertungsgesellschaft, wie die GEMA es im Bereich der Musik ist. Schon das Zitatrecht ist weniger weitreichend, als viele glauben, und mitunter schwer zu verstehen, sodass man es dann vielleicht einfach sein lässt mit den OER. Eine Lehrerin bzw. ein Lehrer hat weder die Zeit noch das Wissen, um das richtig zu klären.

Online-Redaktion: Was muss man beachten, wenn man selbst Inhalte erstellen und anderen zur Verfügung stellen will?

Weitzmann: Wenn man fremdes Material benutzt hat, muss man, wie eben beschrieben, eine Prüfung vornehmen. Sofern das fremde Material unter Open-Content-Lizenzen steht, liest man sich die am besten durch. Anschließend weiß man in der Regel schon ziemlich genau, ob und wie man das Material anderen zur Verfügung stellen darf. Soweit man nur eigenes Material benutzt, also selbst der alleinige Urheber ist, muss man sich nur überlegen, unter welchen Bedingungen man das Material zur Verfügung stellen will. Für OER gibt es anerkannte Definitionen von der UNESCO und von der Hewlett Foundation. Sie besagen u.a., dass in die Materialien, die frei verbreitbar und veränderbar sein müssen, auch keine technischen Schutzmechanismen eingebaut werden dürfen, die die rechtlichen Erlaubnisse ad absurdum führen. Dann muss man sich eine entsprechende Open-Content-Lizenz aussuchen und als letzten Schritt überlegen, wo man die OER verbreiten möchte. Es gibt verschiedene Repositorien, zum Beispiel die der Bildungsserver der Länder, die öffentlich zugänglich sind, oder man vernetzt sich mit anderen OER-Produzenten. Eine große Community gibt es zum Beispiel rund um das ZUM-Wiki, die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet.

Online-Redaktion: Wie funktioniert das bei kollaborativen Projekten?

Weitzmann: Wenn mehrere Autoren beteiligt sind und einen urheberrechtlich relevanten Beitrag leisten, müssen bei rechtlich relevanten Vorgängen alle zustimmen. Allerdings gilt für erfolgreiche OER-Projekte, die durch Kollaborationen entstehen, meist ein bestimmtes Regelwerk für die Teilnahme. D.h. um mitmachen zu dürfen, muss man schon vorher bestimmten Nutzungsbedingungen zustimmen, wodurch man sich damit einverstanden erklärt, dass die Inhalte anschließend unter einer bestimmten Lizenz als OER verbreitet werden. Damit ist das Rechtliche relativ umfassend geklärt. Der eigentliche Knackpunkt bei kollaborativen OER-Projekten ist das Community-Management und die Lebendigkeit der Community. Die Kommunikation muss funktionieren! Es gibt gute Beispiele in Deutschland, wie Serlo.org. Das ist eine Community, die tolle Inhalte produziert, die wahrscheinlich ohne Kollaboration gar nicht entstehen würden, und das funktioniert nur, weil dahinter ein gemeinnütziger Verein steht, der die Community betreut, bei Fragen hilft und auch nachhakt, damit Zusagen eingehalten und gemeinsame Ziele erreicht werden.

Online-Redaktion: Welche Probleme bereiten nationale Unterschiede in den Rechtsordnungen?

Weitzmann: Was Lizenzen angeht, sind sie eher unproblematisch, denn die Standardlizenzen beziehen sich letztlich auf die Berner Übereinkunft (völkerrechtlicher Vertrag zum Urheberrecht), der eigentlich alle Länder der Welt beigetreten sind. Gravierender ist das Problem eher wieder, was die gesetzlichen Privilegien angeht, die für Bildung existieren, denn die sind immer auf das jeweilige Land bezogen. Sie erlauben bestimmte Dinge für eine bestimmte Nutzung in einem bestimmten Land und sind nicht darauf ausgelegt, dass das Ganze grenzübergreifend verteilt wird. Zum Beispiel kann eine gesetzliche Erlaubnis in Frankreich, die bestimmte Nutzungen im Unterricht unabhängig von irgendwelchen Lizenzen möglich macht, viel enger oder weitreichender sein als ihr Pendant in Deutschland. Es gibt also ein weiteres Problem mit den gesetzlichen Privilegien zugunsten der Bildung: man müsste sie nicht nur etwas weiter fassen, sondern dann auch international harmonisieren.

Online-Redaktion: Was könnte die Politik dafür tun?

Weitzmann: Die Politik könnte ein bisschen mutiger sein, fragen, ob bestimmte Regelungen, die seit Jahrzehnten gelten, noch so sein müssen und wem sie eigentlich nützen. Das Problem ist, dass die OER Community, also diejenigen, die freier arbeiten könnten, wenn die Privilegien etwas erweitert würden, weil sie OER ausbauen und sich einbringen möchten, nicht wirklich gut organisiert sind und Schwierigkeiten haben, ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Wohingegen die, die an den Schranken, so wie sie jetzt sind, interessiert sind, viel Erfahrung und Ressourcen im politischen Prozess mitbringen. Wenn es der OER Community gelingt, in den nächsten Jahren mehr Sichtbarkeit auf der politischen Bühne zu zeigen, wird sich die Politik, glaube ich, ganz von selbst des Themas annehmen. Wir sehen ja jetzt schon erste Ansätze in Berlin. Die Politik muss die Ohren offen halten und auch den Menschen zuhören, die sie noch nicht aus jahrzehntelanger Interessenvertretung kennt, sondern die sich jetzt neu zu Netzwerken zusammenschließen. Dann denke ich, geht das auch in die richtige Richtung.


John H. Weitzmann, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht bei iRights.Law, Berlin, und Autor bei iRights.info. Ehrenamtlicher Projektleiter Recht von Creative Commons Deutschland und seit 2013 einer von zwei Regionalkoordinatoren der Creative-Commons-Projekte in Europa.



Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 20.11.2014
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