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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 01.07.2000:

Impulse und Perspektiven - 20 Jahre Benachteiligtenförderung

Von Dr. Jürgen Thiel, Bundesanstalt für Arbeit

Viel erreicht, aber noch lange nicht am Ziel. Knapp 74% der Absolventen einer außerbetrieblichen Ausbildung im Jahr 2.000 haben eine Arbeit gefunden und 62.000 junge Menschen nahmen ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch. Doch weiterhin ungelöste Probleme trüben diese positive Entwicklung: So schafft es das duale System zum Beispiel immer noch nicht, benachteiligte Jugendliche zu integrieren. Dies ist der gekürzte Vortrag, der im Rahmen eines Fachkongresses gehalten wurde.

Zwanzig Jahre Arbeit mit benachteiligten jungen Menschen und dies in erfolgreicher Kooperation mit vielen Gremien und Institutionen, das verdient unser aller Anerkennung. Die noch so reichhaltige Auszahlung von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ist kein Ersatz für eine befriedigende, sinnvolle Tätigkeit. Erst die Gelegenheit, mitzuarbeiten, die eigene Leistungsfähigkeit nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen zu beweisen, bedeutet Teilhabe an der Gesellschaft, Teilhabe am Leben. Eine Gesellschaft, die ihre Benachteiligten abschiebt, an den Rand drängt, vergeht sich nicht nur an diesen Menschen, sie wird selber arm und verliert den Blick für wesentliche Aspekte menschlichen Lebens. Die soziale und berufliche Eingliederung benachteiligter junger Menschen geht uns wirklich alle an, ja sie ist für uns alle Aufgabe und Chance zugleich.

Die Benachteiligtenförderung ist zu einem wichtigen, unverzichtbaren und dauerhaften Bestandteil der deutschen Berufsausbildungslandschaft geworden. Im März 2000 standen 6 Monate nach Verlassen der Maßnahmen 73,4 % der Absolventen einer außerbetrieblichen Ausbildung in Arbeit, bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen betrug diese Quote 89,4 %.

Jürgen Schmude, der 1980 Bundesminister für Bildung und Wissenschaft war, führte zu dem damaligen Benachteiligtenprogramm aus: "Mit dem Programm für die Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen wollen wir auch solchen Jugendlichen eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglichen, die bisher wegen schlechter Voraussetzungen kaum eine Chance und oft auch keinen Mut zur Ausbildung hatten. Dabei wollen wir beweisen, dass die meisten dieser benachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung durchaus mit Erfolg bestehen können." Die finanzielle Ausstattung betrug 1980 8 Millionen DM, stieg 1983 bereits auf 124 Millionen DM und 1987 bereits auf 365 Millionen DM. Als das Benachteiligtenprogramm ab 1. Januar 1988 in das Arbeitsförderungsgesetz integriert wurde, war dies auch ein Signal für eine weitere Stabilisierung und Konsolidierung der sozialpädagogisch orientierten Berufsausbildung. In den Folgejahren stiegen die Ausgabemittel für die Benachteiligtenförderung von 424 Millionen DM im Jahre 1990 auf 1,175 Milliarden DM im Jahre 1995 und im Jahre 1999 wurden dafür über 1,7 Milliarden DM ausgegeben.

Ende 1999 befanden sich 67.282 junge Menschen in den ausbildungsbegleitenden Hilfen. Die Erfolgsstory der Benachteiligtenförderung - und das will ich besonders hervorheben - hat erneuten Schwung erhalten durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe - Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom 27. Mai 1999.

Die Erfolge der Benachteiligtenförderung wären nicht denkbar ohne den besonderen Einsatz benachteiligter Jugendlicher selbst. Denn - das wird auch oft übersehen - diese Förderung stellt hohe Anforderungen an die Jugendlichen - sie müssen während der Ausbildung mehr leisten als andere. Fehlende Grundlagen sind nachzuholen, um auch am Ende der Ausbildung besser zu sein, damit sie auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nutzen können. Die benachteiligten Jugendlichen selbst haben nachhaltig bewiesen, dass sie diese ihnen gebotene Chance nutzen und beherzt zugreifen. Diese Jugendlichen, die zum Teil aus äußerst schwierigen sozialen Verhältnissen kommen, haben den Nachweis erbracht, dass sie unter bestimmten Rahmenbedingungen sehr wohl in der Lage sind, eine Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abschließen zu können.

Die Ausbildung ist wirklichkeitsnah und arbeitsmarktorientiert, dabei aber geprägt von den speziellen Förderinstrumenten einer sozialpädagogisch orientierten beruflichen Qualifizierung. Dabei ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass wir ansetzen an den individuellen Kompetenzen der jungen Menschen selbst und sie mit ihren Lebensentwürfen in den Mittelpunkt stellen. Die Abgrenzung zu schulischen Formen des Lernens ist auch insofern wichtig, weil hier andere Aspekte und andere Kompetenzen mit eingebracht werden und die Jugendlichen selbst in der Schule mit diesen Lernformen schlechte Erfahrung gemacht haben. Erfolge sind ohne Abstimmung über Lerninhalte, Methoden, Leistungsstand und Persönlichkeit des Auszubildenden mit Berufsschullehrern und den ausbildenden Betrieben nicht zu erzielen. Ohne Einbeziehung der Eltern fehlt die entsprechende Unterstützung.

Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, auf den sich auch die Benachteiligtenförderung einzustellen hat. Wie der Wandel morgen aussieht, kann niemand korrekt vorhersagen. Doch der Trend geht eindeutig in eine Richtung: Qualifikation wird immer wichtiger. Trotz aller bisherigen Erfolge für unsere benachteiligten jungen Menschen müssen wir konstatieren, dass wir noch eine Reihe ungelöster Probleme haben. Insbesondere das quantitative Problem, nämlich die große Ausbildungslücke gemessen in Angebot und Nachfrage ist der zentrale Punkt für die Integration benachteiligter Jugendlicher. Unser duales System hat es bisher nicht erreicht, die Gruppe der benachteiligten jungen Menschen in verstärktem Umfang zu integrieren. Aber in der sich entwickelnden Arbeitslandschaft haben zusehends das Nachsehen diejenigen, die ohne Berufsabschluss sind. Für sie wird es nach wie vor weniger Arbeitsplätze geben.

Dieser Ausblick zeigt, dass ein Schlüssel für mehr Beschäftigung in Deutschland in der Qualifikation der Menschen liegt. Es wird deutlich, dass es sich lohnt, in die Ausbildung zu investieren. Die Bundesregierung hat mit dem Jugendsofortprogramm der Jugend ein wichtiges Signal gesetzt: Es geht um die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung junger Menschen insbesondere Benachteiligter und um "Fairness" in unserer Gesellschaft. Das Sofortprogramm hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die Probleme junger Menschen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker ins Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung gerückt sind. Das Sofortprogramm hat gezeigt, die Jugend hat ein Problem, sie ist aber kein Problem an sich, denn sie will sich ausbilden lassen und will sich qualifizieren.

Die Integration der Jugendlichen, die ohne Hilfe den Schritt von der Schule in Ausbildung und Arbeit nicht schaffen, bleibt daher für die nächsten Jahre eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Hier fühlen sich die Arbeitsämter ebenso verpflichtet wie die Träger der Jugendhilfe. Um die Kooperation zu vertiefen, haben die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesanstalt für Arbeit "Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kommunen bei der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen" vereinbart. Es gibt viele Gründe, bei der Förderung der Jugendlichen stärker zusammenzuarbeiten. Die Vielfalt der bestehenden Programme ist manchmal selbst für Experten schwer zu überschauen. Außerdem sind die verschiedenen Programme nicht immer kompatibel, das heißt zu einem sinnvollen Paket für die Jugendlichen zu kombinieren. Einige Jugendliche nutzen auch das Nebeneinander, um von Maßnahme zu Maßnahme zu wandern und verhindern damit eine echte Integration. Schließlich ist der Sozialstaat kein Verschiebebahnhof, in dem die Menschen von einem Amt zum anderen geschickt werden. Stattdessen will er den Menschen helfen, auf eigenen Beinen zu stehen. Ich bin überzeugt, dass diese Empfehlungen kein Papiertiger sind. Sie schaffen einen ausfüllbaren Rahmen, in dem den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird und machen ganz konkrete Verabredungen möglich.

Verträge zur engeren Zusammenarbeit müssen "gelebt" werden. Das Bestehen eines Kooperationsvertrages sagt noch nichts darüber aus, was tatsächlich vor Ort geschieht. Oft steht und fällt die Zusammenarbeit mit dem Engagement von Einzelpersönlichkeiten insbesondere von Führungskräften in den Institutionen. Sie ist somit stark personenabhängig und noch nicht institutionalisiert. Empfehlungen und Verträge sind natürlich kein Ersatz für die Reform von Strukturen. Um die Kreativität aller Beteiligten zu erhöhen, müssen die Institutionen in eine neue Informationskultur einbezogen werden. Nach einem einheitlichen Konzept müssen ganzheitliche Leistungen "aus einer Hand" erfolgen können.

Die Benachteiligtenförderung hat - und darauf beruht ein großer Teil ihres Erfolges - die Abschlüsse im Regelsystem der dualen Ausbildung stets als Orientierungspunkt gehabt. Die Benachteiligten erhalten eben keinen "Führerschein 2. Klasse" für ihr weiteres Erwerbsleben, sondern sollen die gleichen Voraussetzungen erhalten wie die Absolventen der betrieblichen Ausbildung. Dennoch erreichen viele benachteiligte Jugendliche dieses Ziel nicht und im Zuge der Reform des dualen Ausbildungssystems müssen ordnungspolitische Barrieren überdacht werden.

Ein wesentlicher Punkt bleibt der Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher. Die Medienkompetenz für den Einsatz von neuen Technologien in der Benachteiligtenförderung muss ausgebaut werden. Dafür müssen multimediale Lernsequenzen entwickelt, das Ausbildungspersonal qualifiziert und der Erfahrungsaustausch verstärkt werden. Die Benachteiligtenförderung darf und wird nicht "stehen" bleiben, sondern wird sich produktiv weiterentwickeln. Mit der Benachteiligtenförderung werden wir auch weiterhin entscheidend dazu beitragen können, die Zukunftschancen für Benachteiligte zu sichern.

Autor(in): Dr. Jürgen Thiel
Kontakt zur Redaktion
Datum: 01.07.2000
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