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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 05.07.2012:

„Er soll beratend wirken und zu Ergebnissen kommen“

Plädoyer für einen Nationalen Bildungsrat
Das Bild zum Artikel
Prof. Dr. Heinz-Elmar Tenorth

Hochrangige Bildungsexperten wurden im Oktober 2011 von der „Robert Bosch Stiftung“ in Zusammenarbeit mit der „Deutsche Telekom Stiftung“ eingeladen, um die Arbeit an einem Modell für einen Nationalen Bildungsrat aufzunehmen. Im Mai 2012 stellten sie ihr Konzept der Öffentlichkeit vor. Die Online-Redaktion sprach mit Prof. Dr. Heinz-Elmar Tenorth, einem der beteiligten Experten, über die beabsichtigte Gründung eines Nationalen Bildungsrates.


Online-Redaktion: Was macht die Gründung eines Nationalen Bildungsrates heute notwendig?

Tenorth: Der Zustand des Bildungssystems und der Bildungspolitik. Das Bildungssystem weist eindeutig Defizite in den Dimensionen Leistung, Gerechtigkeit und Chancengleichheit sowie Steuerung auf, und die Planungs- und Steuerungsstrategien der Bildungspolitik sind offenbar nicht hinreichend geeignet, diese Defizite rasch und nachhaltig zu beheben. Deshalb wird intensiv darüber diskutiert, dass man bundeseinheitliche Kompetenzen und Zuständigkeiten braucht. Allerdings halten die Beteiligten, die sich für die Gründung eines Nationalen Bildungsrates einsetzen, eine Strategie, die gegen den Föderalismus geht, weder für realistisch noch für wünschenswert. In dem Nationalen Bildungsrat wollen wir das Bildungssystem zum Gegenstand vernünftiger Beratung und Entscheidung machen.

Online-Redaktion: Wer steht hinter der Idee eines solchen Rates?

Tenorth:
Zunächst natürlich die Autoren des Papiers „Plädoyer für die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates“: die „Robert Bosch Stiftung“, die von der „Deutsche Telekom Stiftung“ unterstützt wird, der ehemalige Generalsekretär der KMK Prof. Dr. Erich Thies, der ehemalige Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Prof. Dr. Jürgen Baumert, der ehemalige Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, Prof. Dr. jur. Armin Dittmann, Prof. Dr. Jürgen Oelkers, Helmut Rau, Minister a. D., und ich dann auch.

Unterstützung findet die Idee inzwischen aber auch bei Parteien und in der Regierung. Es gibt einen Parteitagsbeschluss der CDU und innerhalb der SPD eine eigene Arbeitsgruppe bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, die ebenfalls nationale Bildungspolitik initiieren will. Die Grundidee ist ähnlich und vergleichbar. Auch hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan öffentlich verkündet, dass die Bundesregierung derartige Pläne unterstützt, und auch der Bundespräsident hat bei ersten Anfragen nicht abgewehrt.

Online-Redaktion: Wie soll der Bildungsrat aufgebaut sein, und wer sollen seine Mitglieder werden?

Tenorth: Die Struktur ist analog dem Wissenschaftsrat konstruiert mit einer Politik- und einer Expertenseite. Auf der Politikseite sollen der Bund und die Länder mit gleichem Stimmrecht Mitglieder sein, so dass der Bund 16 Stimmen hat, die die Länder ja insgesamt auch aufbringen. Natürlich sollen alle Empfehlungen nur einstimmig entschieden werden können. Auf der Expertenseite sollen einerseits Bildungsforscher und einschlägige Disziplinen und Wissenschaftler vertreten sein, andererseits aber auch Beteiligte und Betroffene des Bildungswesen selbst: lokale Akteure, Eltern, Schulleiter und weitere Persönlichkeiten, die aus Lebenserfahrung und Biographie, Expertise in Bildungsprozessen und für Bildungsprozesse gewonnen haben. Der Bildungsrat soll nicht nur mit wissenschaftlichen Experten besetzt werden, sondern auch für Personen aus der Praxis offen stehen.

Online-Redaktion:
Welche Aufgaben soll er übernehmen?

Tenorth: Er soll beratend wirken und zu Ergebnissen kommen. Dabei soll er, bezogen auf das Bildungssystem, nicht jede kleine Detailproblematik zum Thema machen, sondern die großen Kulturprobleme, die im Dissens liegen, aufgreifen. Als Organ der Beratung kann er beauftragt werden, aber natürlich kann er auch Themen, die der gesamtstaatlichen Beratung bedürfen, selbst definieren. Zu diesen Themen soll er vernünftige Problemdefinitionen liefern und realistische Lösungen aufzeigen. Auch soll er die Folgen benennen und zeigen, mit welchen Kosten und Konsequenzen solche Lösungen verbunden sind. Er sollte auch eine Option als die bessere benennen, nicht als die einzig richtige, das gibt es im Bildungsbereich nicht, aber als die bessere, die mit erträglichen Folgen und wünschenswerten Erwartungen verbunden ist. Schließlich sollte er die Wirkungen seiner eigenen Empfehlungen beobachten und zu gegebener Zeit auch notieren, was daraus geworden ist. Insofern sollte er neben der Planung, Beratung und Entwicklung von Konzeptionen und Vorschlägen auch eine Art von Monitoring betreiben.

Online-Redaktion:
Welches sind die zurzeit dringlichsten Themen?

Tenorth: Wir haben in dem Papier, das wir mit der Bosch-Stiftung entwickelt haben, einige zentrale Themen aufgelistet. Das erste, das ich jetzt nennen würde, ist die Strukturfrage im Bildungswesen, die sich ja weitgehend in Richtung auf ein Zwei-Säulen-System klärt, aber intern, in den Bezeichnungen, in den Ordnungen, in der Zuordnung von Bildungsgängen und in der Transparenz der Binnenstrukturen klarer bezeichnet und strukturiert werden muss. Das ergäbe nicht Einheit, aber eine neue Rahmung für das Bildungswesen. Wir leben ja immer noch mit einer Vereinbarung der Länder von 1964 als Grundlage, dem so genannten Hamburger Abkommen, in dem wir unsere Bildungsorganisation strukturieren. Der Bildungsrat wäre hier gefragt, eine kluge und kompetente Lösung für diese Rahmung des Bildungssystems zu unterbreiten, schon damit statt der Vielfalt von Bezeichnungen im Sekundarbereich, den Gymnasien, Regelschulen, Sekundarschulen, Mittelschulen usw., endlich Transparenz herrscht zwischen den Ländern und jeder weiß, was dahinter steht und was den Kern in den Bildungsgängen ausmacht – möglichst auch mit einer neuen eindeutigen Bezeichnung.

Das zweite Thema, das ich für ganz dringlich halte – und da bin ich ja nicht der einzige –, ist die Frage der Professionalisierung der Lehrerarbeit: in den Schulen, in der Ausbildung der Lehrer, in Fort- und Weiterbildung, in der Klärung ihrer Kompetenz und auch, nicht zu vergessen, in der Steigerung der Wertschätzung ihrer Arbeit.

Das dritte, das ich sehen würde, ist so etwas wie eine klare Kompetenzordnung für Bildungsprozesse im Lebenslauf. Kompetenzordnung heißt in diesem Fall nicht, dass der Bildungsrat noch einmal über den Föderalismus reden soll, das ist im Grunde vorab entschieden und da lohnt die Debatte nicht, sondern er sollte darüber entscheiden, wie die aktiven Träger und die Zuständigkeiten im Bildungswesen horizontal und vertikal besser aufeinander zugeschnitten und abgestimmt werden können – auch mit den anderen Akteuren, die hier außerhalb der Bildungsverwaltung beteiligt sind, von den Sozialpartnern in der beruflichen Bildung über die Sozialämter bis zur Arbeitsverwaltung.

Außerdem muss es eine vernünftige Reaktion auf die demografische Entwicklung geben. Einerseits gibt es im Berufsbildungsbereich schon jetzt eine Knappheit an Fachkräften und eine zu geringe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen. Zu den Folgen der demografischen Entwicklung gehört aber auch, dass der Anteil von Lernenden mit Migrationshintergrund radikal steigen wird und dass wir mit Situationen zu rechnen haben, dass große Teile der Schülerschaft, auch nicht mehr nur die Ballungsgebiete betreffend, mit neuen Erfahrungen auch neue Herausforderungen für die schulischen Lernprozesse darstellen.

Das letzte Thema, über das man reden muss, von den ersten fünf, die mir am dringlichsten scheinen, ist Inklusion. Die Formel steht, die Erwartung ist formuliert, was das konkret bedeutet, ist aber überhaupt noch nicht klar.

Online-Redaktion: Unter welchen Voraussetzungen kann die Arbeit eines Nationalen Bildungsrates gelingen?

Tenorth: Die erste Voraussetzung ist, dass er die Unterstützung findet, die er braucht, um mit Bund, Ländern und den beteiligten Experten und Betroffenen seine Arbeit aufnehmen zu können. Er muss also Anerkennung, Akzeptanz und schließlich auch Reputation gewinnen. Seine Mitglieder müssen unumstritten sein, in ihren Äußerungen zum Bildungssystem unkonventionell und unbeeinflusst von alten Ideologien und in ihren Vorschlägen produktiv. Das zweite ist, dass er unabhängig sein muss, er darf keiner Richtung politisch zugeordnet werden können. Deshalb schlagen wir auch vor, ihn beim Bundespräsidenten anzusiedeln und über das Bundespräsidialamt auch organisatorisch und technisch zu betreuen. Zur Unabhängigkeit gehört natürlich auch, dass er einen eigenen Etat besitzt, um beraten und seine Arbeit auch im Bereich des Monitoring wahrnehmen zu können. Anerkennung, Unabhängigkeit der politischen Verortung, Selbstständigkeit in der Finanzierung sind die wesentlichen Bedingungen. Ob er dann seine Vorschläge auch wirklich zur Geltung bringen kann in der Bildungspolitik, das hängt davon ab, wie klug und originell und konsensual diese Vorschläge aussehen. Das entscheidet sich im Einzelfall.

Online-Redaktion: Wie knüpft der Nationale Bildungsrat an die Erfahrungen und die Arbeit des Deutschen Bildungsrates an, der 1966 gegründet und 1975 aufgelöst wurde?

Tenorth:
Das tut er einerseits darin, dass er das Bildungssystem als eine gesamtstaatliche Aufgabe sieht und in gesamtstaatlicher Verantwortung denkt. Das tut er auch darin, dass er sich auf das allgemeinbildende und berufliche Schulwesen konzentriert und die Wissenschaft dem Wissenschaftsrat überlässt. Und er knüpft auch insofern an die Erfahrungen und die Arbeit des alten Bildungsrates an, dass er einige Aufgaben des alten Bildungsrates nicht mehr wahrnehmen will. Der Bildungsrat, den wir heute vorschlagen, muss nicht mehr in einem umfänglichen Sinne wie der alte Bildungsrat Gutachten und Studien zur Bildungsforschung bestellen, ja, diese Forschung selbst etablieren. Das ist erreicht. Aber der alte Bildungsrat wollte z.T. jenseits einzelner Länder, manchmal auch ohne den Bund und andere politische Instanzen auch selbst Politik machen. Er hat sich gelegentlich mit dem Gesetzgeber verwechselt, angefangen in seinen Vorschlägen zum Strukturplan über viele andere Empfehlungen für die Schulorganisation und -verwaltung oder für die Finanzierung von Bildung. An diesen Konflikten ist er zerbrochen, er hat die Zustimmung verloren, die er brauchte.

Solche Phantasien über die Funktion von Beratung hat heute niemand mehr. Wir wissen, dass ein Rat ein Rat ist und nicht eine Ersatzinstitution oder eine übergeordnete Instanz. Die Arbeit ist dadurch einerseits leichter, und sie ist, wie wir hoffen, andererseits auch politisch klüger, weil der Bildungsrat seine Rolle gegenüber den politischen Instanzen nicht überstrapaziert und falsch versteht.

Online-Redaktion: Wer entscheidet darüber, ob es zu seiner Einrichtung kommt?

Tenorth: Seine Gründung muss in einem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern beschlossen werden. Bundesrat und Bundestag müssten sich gemeinsam darüber verständigen, das zu tun. Es laufen ja auch Gespräche, und die Unterstützung durch die Stiftung ist ja auch da. Aber die Unterstützung muss aus der Öffentlichkeit und die Initiative zur Einrichtung aus den Parteien kommen. Ohne dass die Parteien und die Länder sich die Sache zu eigen machen, wird es einen Nationalen Bildungsrat nicht geben, das ist klar.



Prof. Dr. Heinz-Elmar Tenorth, geboren 1944. Er war bis 2011 Professor am Institut für Erziehungswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Arbeitsschwerpunkte u.a.: Historische Bildungsforschung, insbes. Universitätsgeschichte; Theorie und Funktion pädagogischen Wissens; Kanon, Lehrplan, Unterricht.

 

 

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 05.07.2012
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