Suche

Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 06.10.2005:

Integrativer Unterricht ist nicht teurer

Die wenigsten Kinder mit Beeinträchtigungen gelangen in den Genuss des Gemeinsamen Unterrichts

Integrativer Unterricht ist in Deutschland noch lange keine Selbstverständlichkeit. Insgesamt werden in der Bundesrepublik Deutschland etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ gefördert. Im Vergleich dazu: In Norwegen und Italien sind es 100 Prozent, in Portugal 70 Prozent, in Spanien 50 und in Österreich 30 Prozent. Über 30 Jahre nach dem Beginn der sehr erfolgreichen Schulversuche zur integrativen schulischen Bildung ist in Deutschland immer noch ein sehr niedriger Grad der Umsetzung erreicht. Dazu hatte die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates mit der Empfehlung "Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" 1973 den Anstoß gegeben. Auch die von der Kultusministerkonferenz (KMK) 1994 festgeschriebene "Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland", nach der Kinder mit Beeinträchtigungen nicht mehr nur an Sonderschulen, sondern verstärkt auch an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen, sowie die Tatsache, dass Deutschland im gleichen Jahr die "Salamanca Erklärung" der UNESCO unterschrieb, die ausdrücklich die Beschulung aller Kinder in integrativen Schulen vorsieht, hat daran nichts wesentlich verändert.

Regionale Unterschiede
Auch innerhalb der Bundesländer erfolgt die Umsetzung der nicht aussondernden schulischen Förderung sehr unterschiedlich. Während in Ländern wie Berlin, Hamburg, Brandenburg oder Schleswig-Holstein etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Allgemeine Schule besuchen, ist diese Quote in allen anderen Ländern sehr viel niedriger. Sachsen-Anhalt belegt mit nur einem Prozent den letzten Platz. Aber auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen steht man in Sachen "Gemeinsamer Unterricht" noch am Anfang.
Auffallend ist länderübergreifend, dass deutlich mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen vertreten sind als an Sekundarschulen. Wurden beispielsweise 2002 in Thüringen 949 Kinder mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung an Grundschulen unterrichtet, finden sich im gleichen Jahr nur 34 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Sekundarschulen, in dem Fall Gymnasien und integrierte Gesamtschulen, wieder. Dieses gilt, in verschiedenen Abstufungen, für alle Bundesländer. Nach anfänglichem Gemeinsamem Unterricht wird nach Abschluss der Primarstufe noch sehr oft in die Förderschule gewechselt.

Eingeschränktes Elternwahlrecht
Zwar ist inzwischen in vielen Schulgesetzen der Länder ausdrücklich ein grundsätzlicher Anspruch auf schulische Bildung in der Allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen, dieser wird aber mit einem Hinweis auf einen Haushaltsvorbehalt wieder eingeschränkt. So räumt das Schulgesetz in Berlin Eltern ein Wahlrecht zwischen Sonder- und Regelschule ein und Brandenburg spricht sogar vom "Vorrang der Gemeinsamen Erziehung", gleichzeitig wird aber die Verwirklichung der Wahl von der Bereitstellung der dafür erforderlichen personellen und sächlichen Mittel durch die Schulverwaltung abhängig gemacht. Viele Kinder werden so gegen den Willen ihrer Eltern auf eine Sonderschule verwiesen.
Auch bei bereits genehmigten Integrationsmaßnahmen ist in vielen Bundesländern eine Verschlechterung der personellen Ausstattung zu beobachten. "Wie Hohn wirkt es dann auf die von Ablehnung und Einsparungen betroffenen Eltern, dass für den vielerorts zu beobachtenden Neubau von Sonderschulen keine Mittelknappheit zu herrschen scheint", bemerkt die Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.", die sich für die Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Allgemeinen Schulen einsetzt.

Integrativer Unterricht ist nicht teurer
Als ein wesentliches Argument gegen die integrative Beschulung wird in Deutschland oft auf die Geldmittelknappheit hingewiesen. Dabei hat Ulf Preuss-Lausitz, Professor für Erziehungswissenschaften an der TU Berlin, schon Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts in seiner äußerst umfassenden Studie "Vergleichende Kostenanalyse bei integrierter und separater sonderpädagogischer Unterrichtung in unterschiedlichen Regionen" nachgewiesen, dass die integrative Beschulung kostengünstiger ist, wenn man nicht nur die Personalkosten vergleicht, sondern auch die Beförderungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten hinzuzieht. Die Ergebnisse belegen eindeutig, dass in den beiden Landkreisen Oder-Spree im Land Brandenburg und Segeberg in Schleswig-Holstein der integrative Unterricht erheblich kostengünstiger und im Berliner Bezirk Neukölln nicht teurer ist als die Beschulung in der Sonderschule. "Bei Kostengleichheit der Gesamtkosten sind in der Regel bei Gemeinsamem Unterricht die Personalkosten höher, die Beförderungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten geringer als in Sonderschulen. Der Berliner Bezirk Neukölln könnte jährlich ca. 1,3 Millionen DM Beförderungskosten einsparen. Im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg wäre durch die Integration eines »körperbehinderten« Kindes im Jahr eine Einsparung von ca. 10.000,- DM möglich. Wenn man diese Summe auf 10 Schuljahre hochrechnet, hätte man durch die nicht aussondernde Förderung nur eines »körperbehinderten« Kindes 100.000,- DM erwirtschaftet, die etwa für nötige Umbaumaßnahmen an einer Schule (Rampen, rollstuhlzugängliche WC, Treppenlifte etc.) verwendet werden könnten. Und im schleswig-holsteinischen Landkreis Segeberg konnten bei sechs »integrierten Förderschülern« (ein »lernbehindertes«, fünf «geistig behinderte« Kinder) sogar ca. 20.000,- DM durchschnittlich pro Kind und Jahr eingespart werden." Wichtig ist es nur, Planungen zu entwickeln, an denen alle Kostenträger beteiligt sind, damit man gegebenenfalls Kostenverschiebungen durch Ausgleichsvereinbarungen regeln kann. Um noch mehr Kosten zu sparen, wäre es sinnvoll, langfristig alle Sonder-/Förderschulen umzuwandeln. "Die gegenwärtige Doppelstrategie ist das Teure. - Integrative Systeme flächendeckend umgesetzt (wie dies derzeit in den Niederlanden geschieht) - ist nicht teurer als das bisherige Sonderschulsystem", bestätigt Jutta Schöler, Professorin für Erziehungswissenschaften an der TU Berlin, die Meinung Preuss-Lausitz.

Separation wird nach wie vor bevorzugt
Trotz vieler Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts und politischer Lippenbekenntnisse dominiert in Deutschland auch am Anfang des neuen Jahrtausends die aussondernde Förderung beeinträchtigter Kinder. Dabei belegen zahlreiche Studien, dass Kinder in integrativen Schulen mindestens gleichwertige, wenn nicht bessere kognitive Leistungen erbringen als in Sonderschulen und darüber hinaus eine deutlich bessere soziale Kompetenz erwerben. Im Gegensatz dazu gibt es aber keine Studie, die aufzeigt, dass Kinder an Sonderschulen mehr lernen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V." aufmerksam. Trotzdem wird in Deutschland immer noch dem System der Separation der Vorzug gegeben. Ein Umdenken fällt schwer. "Wir diskutieren gegenwärtig in Deutschland noch über die Aufgabe der Integration von Kindern mit Behinderung, weil wir von einem gesellschaftlichen Zustand ausgehen, in dem die Aussonderung dieser Kinder an Sonderschulen als Normalität akzeptiert wird. Es sind die «besonderen Kinder«, die von «besonderen Lehrerinnen und Lehrern« in «besonderen Klassen« unterrichtet werden. - In zahlreichen anderen Ländern wird der Begriff «Integration« inzwischen ersetzt durch den Begriff «Inklusion«", berichtet Jutta Schöler. Erst in einer Schule, die nach dem Ansatz der Inklusion vorgeht, ist es normal, verschieden zu sein. Dort werden alle Kinder so akzeptiert, wie sie sind. Der Leitfaden "Index für Inklusion: Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt" der "Hilfestellungen gibt, wie sich eine Schule entwickeln kann, die die Verschiedenheiten aller Kinder akzeptiert, ist aus dem Englischen ins Deutsche übertragen worden und kann über die der Universität Halle bezogen werden," ergänzt sie.

Und so lange es in Deutschland noch nicht so weit ist, dass eine Schule ohne Kinder mit Behinderung keine normale Schule ist, bleibt den Eltern nur der juristische Weg. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte mit Hilfe der Studie von Ulf Preuss-Lausitz ein ganzes Stück aussichtsreicher sein als bisher, betont Manfred Rosenberger, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen".

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 06.10.2005
© Innovationsportal

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag. Dieser Beitrag wurde bisher nicht kommentiert.

 Weitere Beiträge nach Innovationsgebieten (Archiv).

Die Übernahme von Artikeln und Interviews - auch auszugsweise und/oder bei Nennung der Quelle - ist nur nach Zustimmung der Online-Redaktion von Bildung + Innovation erlaubt.

Die Redaktion des Online-Magazins Bildung + Innovation arbeitet journalistisch frei und unabhängig. Die veröffentlichten Beiträge bilden u. a. auch interessante Einzelmeinungen zum Bildungsgeschehen ab; die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung entspricht nicht notwendig der Meinung der Redaktion oder des DIPF.

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: