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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 23.06.2005:

Sozial verträglich oder sozial unverträglich?

Unionsgeführte Länder planen die Einführung von Studiengebühren spätestens ab 2006/2007
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Wie hoch sollen Studiengebühren sein? Bildquelle: Photocase.de

Proteste gegen Gebühren charakterisieren den Mai dieses Jahres. Ob in Hamburg, in Köln oder in Freiburg: Studentinnen und Studenten besetzten Universitäten, führten Diskussionen durch, demonstrierten und versuchten, über Radiosender und Unterschriftenaktionen möglichst viele Menschen darauf aufmerksam zu machen, was ihrer Ansicht nach nicht geht: Die Einführung von Studiengebühren.

Das Verbot wird aufgehoben
In einigen Ländern existieren bereits Studiengebühren für Langzeitstudenten und für das Zweitstudium. Das Erststudium sollte gebührenfrei bleiben. Noch im Jahr 2000 verständigten sich die Kultusminister einstimmig darauf. 2002 setzte sich sogar eine Mehrheit im Bundestag für eine gesetzliche Verankerung der Studiengebührenfreiheit ein. Doch auf Antrag einiger unionsgeführter Länder kam es im Januar 2005 anders: Die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts hoben das Verbot von Studiengebühren auf.

Obergrenze: 500 EUR pro Semester
Nachdem der Weg für die Einführung der Studiengebühren im Erststudium frei war, legten sich die Kultus- und Wissenschaftsminister der unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einem Eckpunktepapier im März darauf fest, 500 Euro pro Semester von den Studentinnen und Studenten als "anteilige Mitfinanzierung der Kosten eines Studiums" zu nehmen, so die baden-württembergische Kultusministerin und Koordinatorin der Unions-Länder für Bildung und Wissenschaft, Annette Schavan. Die Summe war ihnen von den Verfassungsrichtern als Obergrenze empfohlen worden. Die Gelder sollen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden. Das Betreuungsverhältnis zwischen Studenten und Lehrenden soll damit verbessert, zusätzliche Tutorien eingerichtet und die Bibliotheks- und Laborausstattung erneuert werden. Die Ministerinnen und Minister betonten, dass die staatlichen Mittel der Länder für die Hochschulen nicht gekürzt werden. "Die Sicherung der staatlichen Finanzierung ist eine vordringliche Aufgabe", heißt es im Eckpunktepapier.

Kreditsysteme sollen Sozialverträglichkeit sichern
Die meisten dieser Länder wollen spätestens zum Wintersemester 2006/2007 allgemeine Studiengebühren einführen. Zurzeit wird an Finanzierungsmodellen gearbeitet. Die Studierenden sollen zinsgünstige Kredite bekommen, die sie nach dem Studium unter "sozial verträglichen" Bedingungen zurückzahlen müssen. So soll erreicht werden, dass niemand aus finanziellen Gründen von einem Studium abgehalten wird. Wie dieses Kreditsystem aussehen soll, wird noch diskutiert. Die Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt ein flächendeckendes Studienkreditangebot, mit dem jedem Berechtigten ein Darlehen von bis zu 650 Euro monatlich gewährt werden soll. Die Rückzahlung soll nach Ablauf des Studiums erfolgen und individuell mit einer Tilgungszeit von bis zu 25 Jahren möglich sein. Gespräche über die Bildungsfinanzierung werden auch mit der Wirtschaft geführt. Jürgen Thumann, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kündigte an, dass sich die Wirtschaft mit einem Milliardenbetrag am Aufbau einer Stipendienkultur beteiligen will. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädiert für eine Kombination aus Ausbildungsbudget und Darlehen.

Vielen geht das Konzept nicht weit genug
Befürwortern der Einführung von Studiengebühren gehen die Inkasso-Pläne der Länder nicht weit genug. Nach Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, beschneidet vor allem die Obergrenze von 500 Euro "unnötig Spielräume für mehr Wettbewerb und Profilbildung der Hochschulen". Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, hält höhere Studiengebühren für sinnvoll, wenn beispielsweise die Verdienstaussichten oder die Kosten des Studienfachs besonders hoch seien. Seiner Ansicht nach steigere die Einigung zwar die "öffentliche Akzeptanz" von Gebühren, sie dürfe aber "nicht der Endzustand" sein.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisierte das zaghafte Vorgehen der Länder. Das Konzept sei "nicht einmal ein halbherziger Ansatz für einen Neubeginn in der Hochschulpolitik", so DIW-Chef Klaus Zimmermann. Studiengebühren sollten den Einstieg in ein Anreizsystem geben, das den Universitäten neue Flexibilität gebe - "davon haben sich die Unionsländer nun wieder verabschiedet", sagt Zimmermann.

Bedenken der Gebührengegner
Andere lehnen das Papier aus anderen, gegenteiligen Gründen ab. So verweist die SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag darauf, dass die Frage der Einkommenshöhe, ab der Gebühren zurückgezahlt werden sollen, nicht geklärt sei und auch noch aussteht, wer das Risiko für ausfallende Darlehenstilgungen trägt. Sozial verträglich findet Fraktionschef Wolfgang Drexler das Modell hingegen nicht: "Studierende aus ärmeren Elternhäusern starten verschuldet ins Berufsleben und die anderen nicht." Hans-Dieter Rinkens, der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW) hält vor allem die zwei Milliarden Euro jährlich, die sich die Länder von den Gebühren versprechen - 500 Euro pro Semester bei knapp zwei Millionen Studenten in Deutschland - für illusorisch, wenn man von einer "tatsächlich sozial verträglichen Ausgestaltung" ausgeht. Und das heißt bei ihm, dass Bafög-Empfänger keine Gebühren zahlen und Studiengebühren nach den studentischen Einnahmen gestuft erhoben werden. Der letzten DSW-Sozialerhebung zufolge, hat über ein Viertel der Studenten jeden Monat weniger als 600 Euro zur Verfügung. Er befürchtet auch, dass sich die Obergrenze von 500 Euro mittelfristig politisch nicht durchhalten lässt. "Die Erfahrung mit anderen Ländern, die Studiengebühren erheben, zeigt, dass sie schon in kürzester Zeit hochschnellen", so Rinkens. Sascha Vogt vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) teilt Rinkens Bedenken. Auch ist ihm "schleierhaft, wie die Bundesländer sicherstellen wollen, dass es bei den staatlichen Mitteln nicht zu Kürzungen kommt". In Australien, aber auch in Österreich, hatte sich gezeigt, dass es trotz Einführung von Studiengebühren heute nicht mehr Mittel für die Hochschulen gibt als früher. Der Staat hat sich in dem Maße aus der Hochschulfinanzierung zurückgezogen, wie der Eigenanteil der Studenten gesteigert wurde.

Zweckbindung der Gebühren juristisch nicht möglich
Das sind Bedenken, die auch der Tübinger Jurist, Ferdinand Kirchhof, nicht zerstreuen kann. Der Professor für Finanz- und Steuerrecht arbeitet zurzeit an einem Rechtsgutachten für Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Kirchhofs Gutachten und ein zweites, mit dem der Stuttgarter Gebührenspezialist und Rechtsanwalt Klaus Peter Dolde beauftragt wurde, sollen Grundlage des baden-württembergischen Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren werden. Kirchhof erläutert, dass es juristisch nicht möglich sei, Studiengebühren an einen bestimmten Zweck zu binden. Eine strikte Zweckbindung der Studiengebühren, wie alle Wissenschaftsminister sie wollten, sei "politisch richtig, aber rechtlich nicht zwingend." Das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates stehe grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen, wie sie ein Gebührengesetz treffen kann, so Kirchhof. Die Länder können also nicht garantieren, dass die Gebühreneinnahmen auch wirklich an die Unis und Fachhochschulen fließen. Die "schlimmsten Befürchtungen" von Jürgen Mlynek, Präsident der Humboldt-Universität, könnten damit wahr werden. Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hatte der Forderung widersprochen, dass Gebühreneinnahmen vollständig den Universitäten zufließen müssten. Es sei ein "vernünftiger Kompromiss", wenn das Geld je zur Hälfte den Hochschulen und dem Land zukämen, sagte er in Bezug auf das "Berliner Modell für Studienkonten", bei dem es um Gebühren für Langzeitstudenten geht.

Finanzausgleich für SPD-Länder?
Auch die anderen unionsgeführten Länder, die sich nicht an dem Positionspapier beteiligt haben, planen langfristig die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium. Mit dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen wird es auch in diesem Bundesland, das die meisten Studentinnen und Studenten hat, Studiengebühren geben, zunächst 500 Euro pro Semester. SPD-geführte Länder fürchten einen Andrang aus den unionsregierten Ländern auf ihre gebührenfreien Hochschulen. In Rheinland-Pfalz wird über einen Finanzausgleich diskutiert, nach dem Nicht-Landeskinder an rheinland-pfälzischen Hochschulen Gebühren zahlen müssten.

Auch wenn der Weg für die Einführung von Studiengebühren in Deutschland frei ist, über sozial verträgliche Modelle wird es in den Ländern wohl noch viele Diskussionen geben.

 

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 23.06.2005
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