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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 08.10.2015:

Asylbewerber sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden

Arbeitsmarktzugang und Möglichkeiten der Ausbildung für Flüchtlinge

Mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge wachsen in Bund und Ländern die Bemühungen, Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch die Diskussion um Ausbildungsmöglichkeiten wird intensiver. Das Handwerk und große Teile der Wirtschaft fordern die Regelung 3 plus 2 – keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren.


In den vergangenen Jahren hat ein Umdenken in der Einwanderungs- und Integrationspolitik in Deutschland stattgefunden. Migrationsgruppen, die bislang weitgehend ausgeschlossen von Ausbildung und Arbeitsmarkt waren, erhalten nun schneller Zugang. Auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Fachkräftemangels in Deutschland soll das Potenzial von Flüchtlingen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden. Im November 2014 sind mehrere Erleichterungen für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten - anerkannte Flüchtlinge dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten. So verkürzt sich die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Allerdings muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, da bestimmte Vorgaben zu beachten sind. Außerdem gilt bis auf einige Ausnahmen - in der betrieblichen Ausbildung, bei Praktika, dem Bundesfreiwilligendienst, dem Freiwilligen Sozialen Jahr und generell bei Hochqualifizierten - die Vorrangprüfung: Wenn sich ein Deutscher oder EU-Bürger findet, der diese Stelle annehmen würde, wird dieser bevorzugt. Diese Vorrangprüfung entfällt, wenn die Person mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung seit 15 Monaten in Deutschland lebt oder einen anerkannten bzw. vergleichbaren ausländischen Abschluss besitzt und eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung findet, vor allem wenn diese Beschäftigung einen „Mangelberuf“ betrifft (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte).

Es fehlt an frühzeitigen Sprachkursen

Um Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt und damit auch gesellschaftlich schneller zu integrieren, werden zurzeit viele gesellschaftliche und politische Kräfte gebündelt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beispielsweise hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Bundesprogramm „XENOS - Arbeitsmarktliche Unterstützung für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte“ Anfang 2014 das Modellprojekt „Early Intervention“ ins Leben gerufen. In dem Projekt wird im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2015 modellhaft erprobt, unter welchen Bedingungen eine rasche, qualitativ hochwertige Arbeitsmarktintegration von qualifizierten Asylbewerbern möglichst frühzeitig, also noch während des laufenden Asylverfahrens, gelingen kann. Erste Ergebnisse zeigen, dass akuter Handlungsbedarf vor allem im Bereich „Deutschförderung“ besteht. Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind von der Teilnahme an den regulären Integrationskursen ausgeschlossen. Ihre Teilnahme an den ESF/BAMF-geförderten, berufsbezogenen Sprachkursen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) und der Bundesverband der Träger Beruflicher Bildung (BBB) fordern die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete. Sie sind sich einig: „Für echte Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt müssen Einwanderer schnellstmöglich die Landessprache erlernen.“

Auch die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – darunter der DGB, BDI, BDA, ZDH, verschiedene Bundesministerien, die Bundesagentur für Arbeit u.a. – wollen sich gemeinsam für die Perspektiven von Flüchtlingen in Deutschland einsetzen. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen von Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern intensiv untereinander abzustimmen und aufeinander zu beziehen. Außerdem ist im September 2015 das Modellprojekt „Junge Flüchtlinge im Jugendmigrationsdienst" an den Start gegangen. In bundesweit 24 Einrichtungen erhalten junge Flüchtlinge ab sofort spezielle Hilfsangebote. Mitarbeiter(innen) der Jugendmigrationsdienste unterstützen sie dabei, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, sprechen mit Behörden, Schulen oder Betrieben und beziehen auf Wunsch auch die Eltern mit ein. Außerdem vermitteln sie Sprachkurse oder bieten Bewerbungstrainings oder Schulungen an.

Initiativen der Bundesländer

In den Bundesländern gibt es ebenfalls viele Initiativen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. In Niedersachsen beispielsweise soll das Projekt „Kompetenzen erkennen – Gut ankommen in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu beitragen, Flüchtlinge frühzeitig an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ihre Qualifikationen, Potenziale, Kompetenzen und ihre Eignung für den Arbeitsmarkt werden dabei bereits in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes festgestellt. In Bayern unterliegen junge Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Berufsschulpflicht. Außerdem gibt es ein darüber hinausgehendes zweijähriges berufsvorbereitendes Unterrichtsangebot. In der privaten SchlaU-Schule in München werden rund 220 junge Flüchtlinge analog zum Kernfächerkanon der bayerischen Haupt- und Mittelschulen unterrichtet und zum Schulabschluss geführt. Auch die Hamburger Berufsvorbereitungsschule bietet mit dem Pilotprojekt „Dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten“ (2014-2017) jungen Flüchtlingen ein dualisiertes Angebot mit integrierter Sprachförderung am betrieblichen Lernort. „Fluchtort Hamburg“ wiederum ist ein Netzwerk, das auf regionaler Ebene durch Beratung, Coaching, Qualifizierung, Schulung von Multiplikator/inn/en sowie Öffentlichkeitsarbeit geduldete Flüchtlinge mit Zugangsrecht zum Arbeitsmarkt mit dem Ziel unterstützt, ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und zu sichern.

Gemeinsam mit dem Kultusministerium entwickelt das Sozialministerium Hessen ein Konzept für die Integration junger Flüchtlinge und Zuwanderer, die zum Zeitpunkt der Einreise älter als 16 Jahre sind und somit nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Der vom Kultusministerium bereitgestellte unterrichtliche Teil des Angebotes wird durch ein systemisch ausgerichtetes sozialpädagogisches Angebot des Sozialministeriums unterstützt. Hierin werden standortbezogen (an ausgewählten Berufsschulen) die sozialpädagogischen Maßnahmen wie auch die Aufgabe der Koordination der Netzwerkarbeit gefördert. In Berlin ist die Initiative ARRIVO BERLIN tätig. Die Ausbildungs- und Berufsinitiative zur Integration von geflüchteten Menschen in den Berliner Arbeitsmarkt will zum einen etwas gegen den akuten Fachkräftemangel und die hohe Zahl unbesetzter Lehrstellen in Berliner Betrieben tun, zum anderen geflüchteten Menschen, die über praktische Kenntnisse verfügen und selbstständig für sich sorgen möchten, beruflichen Anschluss ermöglichen. Unter dem Slogan „Flüchtling ist kein Beruf. Talente brauchen Chancen" versucht sie beide Seiten unbürokratisch und schnell in Kontakt zu bringen.

Forderungen des Handwerks: Keine Abschiebung während der Ausbildung

Mit der steigenden Zahl von jungen Flüchtlingen in Deutschland ist auch eine Diskussion um Ausbildungsmöglichkeiten für Asylbewerber entstanden. Hans-Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZdH), brachte mit der Aussage „Flüchtling ist kein Beruf“ Forderungen nach Erleichterungen im Bleiberecht zum Ausdruck, die es Geduldeten ermöglichen, eine (begonnene) Ausbildung abzuschließen. Momentan kann diesen auch während einer Ausbildung die Abschiebung drohen. Wollseifer sieht hier brachliegendes Potenzial, während im Handwerk Nachwuchskräfte fehlen und die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zurückgeht. Vor dem Flüchtlingsgipfel, der am 18.06.2015 im Kanzleramt stattfand, richteten Vertreter aus Industrie und Handwerk entsprechende Wünsche und Appelle an die Bundesregierung, darunter: unmittelbarer Deutschunterricht und ein humanitäres Bleiberecht für ausbildungsfähige Jugendliche. Der Beschluss, der auf dem Treffen gefasst wurde, sieht eine Öffnung der berufsbezogenen Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete sowie eine Verkürzung der Voraufenthaltsdauer bei Berufsausbildungsbeihilfe und assistierter Ausbildung vor. Außerdem wollen sich Bund und Länder dafür einsetzen, „dass junge Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guten Bleibeperspektiven in Ausbildung Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Aufenthalts für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. „Diejenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen schnell wirklich integriert werden", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Treffen.  Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gehen diese Beschlüsse nicht weit genug. „Die vom Handwerk und großen Teilen der Wirtschaft geforderte Regelung 3 plus 2 – keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren – ist nicht beschlossen", kritisierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer die Entscheidung in der Deutschen Handwerkszeitung. Im Aufenthaltsgesetz soll lediglich klargestellt werden, dass nur solche Flüchtlinge bzw. Asylsuchende, die höchstens 20 Jahre alt sind, etappenweise für jeweils ein Jahr bei erfolgreichem Verlauf der Ausbildung eine Bleibeperspektive erhalten sollen. Das sei unbefriedigend. Positiv bewertete er die beschlossenen Maßnahmen zur Sprachförderung.

Das A und O bei der Integration in Ausbildung ist ein sicherer Aufenthaltsstatus
Bei einem Spitzentreffen zum Thema Flüchtlinge im Bundeswirtschaftsministerium am 18. September sind weitere Schritte zur Integration junger Flüchtlinge in die berufliche Ausbildung besprochen worden. „Das A und O bei der Integration in Ausbildung ist ein sicherer Aufenthaltsstatus der Azubis. Nur mit einer solchen sicheren Perspektive werden auch Betriebe Flüchtlingen eine Ausbildung geben können", forderte auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Auch sie appelliert im Namen der Allianz für Aus- und Weiterbildung an die Bundesregierung, Azubis für die Dauer der Ausbildung und anschließend für zwei weitere Jahre einen gesicherten Aufenthaltsstatus außerhalb des Duldungssystems zu geben sowie außerdem die Wohnsitzauflagen abzuschaffen. Sie führten dazu, dass qualifizierte Asylsuchende und Geduldete, die beispielsweise in München arbeiten könnten, woanders in Arbeitslosigkeit verharren. Nötig sei auch eine Beschleunigung bei der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen, so Buntenbach. Die Ausländerbehörden müssten schneller entscheiden können. Erforderlich sei dafür ein bundeseinheitliches und transparentes Verfahren, das nicht in einer Tradition ausländerrechtlicher Sanktionsinstrumente steckenbleibe.

 

 

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 08.10.2015
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