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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 08.12.2011:

Eine Quote für die Deutschen

Führen Beschränkungen für deutsche Studenten in Österreich und der Schweiz zum Ende der Studierendenmobilität?

Immer mehr junge Deutsche bewerben sich für ein Studium in Österreich und in der Schweiz. Besonders hoch ist der Zustrom in den medizinischen Fächern. Die Alpenländer ergreifen jetzt Maßnahmen, um die Anzahl der deutschen Studierenden einzugrenzen. Die Studierendenmobilität, die eines der Ziele des gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist, wird dadurch gefährdet.


Immer mehr junge Deutsche bewerben sich für ein Studium in Österreich. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass es in Österreich keinen Numerus clausus (NC) gibt, zum anderen hat Österreich zum Sommersemester 2009 die Studiengebühren abgeschafft. Weil in Deutschland dieses Jahr die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und durch die Verkürzung der Gymnasialzeit zwei Abiturjahrgänge auf einmal die Studienberechtigung erlangten, werden künftig noch mehr deutsche Studenten erwartet. Darüber sind die Österreicher nicht begeistert, sie befürchten, dass die ohnehin schon vorhandenen Platzprobleme und Finanzierungsnöte der Hochschulen zunehmen.

Die Situation in Österreich
Die erste große „Bildungsemigrationswelle“ von Deutschland nach Österreich gab es im Jahr 2005. Der Europäische Gerichtshof (EUGh) hatte damals das so genannte „Herkunftslandprinzip“ aufgehoben, wonach nur diejenigen in Österreich studieren durften, die auch in ihrem Herkunftsland einen Studienplatz bekommen hatten. Viele junge Deutsche, die im eigenen Land aufgrund des hohen NCs beispielsweise keinen Studienplatz in Medizin oder Psychologie bekommen hatten, konnten deshalb auch nicht in Österreich studieren, obwohl nach hiesigem Recht das Abitur als Zulassungskriterium gereicht hätte. Da kein EU-Land Studierende aus einem anderen Land benachteiligen darf, hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Regelung auf. Die Folge ist ein bis heute zu verzeichnender deutlicher Zuwachs deutscher Studierender an Österreichs Hochschulen, die – mit Ausnahme der Fächer Kunst, Sport und Musik – nur die Matura (Abitur) als Aufnahmebedingung zugrunde legen.

Besonders hoch ist der Zustrom in den medizinischen Fächern. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums kommen allein an der Uni Innsbruck in den letzten Jahren rund sechzig Prozent aller Medizinbewerber aus Deutschland. An den beiden anderen Unis, die Medizin anbieten, ist der Anteil etwas geringer: In Wien sind ein Drittel der Bewerber deutsch, in Graz ein Fünftel.

Österreich versuchte zunächst, den Zustrom durch Aufnahmetests zu stoppen. Der Versuch scheiterte daran, dass die deutschen Aspiranten im Durchschnitt deutlich besser abschnitten als die einheimischen Bewerber. Daraufhin führte Österreich eine Quotenregelung für das Fach Medizin ein, die bis heute gilt: Drei Viertel der Studienplätze sind für Bewerber mit österreichischer Matura (Abitur) reserviert, fünf Prozent für Nicht-EU-Ausländer und 20 Prozent für Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten (überwiegend Deutsche). In Eignungstests können ausländische Bewerber die Plätze unter sich ausmachen.

Wegen der großen Zahl deutscher Studenten an Österreichs Medizin-Fakultäten hat die EU-Kommission im Jahr 2007 ein Moratorium gewährt und kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Umstrittene Quotenregelung
Trotzdem ist diese Regelung umstritten. Quoten verstoßen generell gegen das europäische Diskriminierungsverbot, und auch der EuGH hat Quotenregelungen grundsätzlich als EU-rechtswidrig ablehnt. Allerdings hat er im April 2010 entschieden, dass EU-Staaten unter bestimmten Umständen ausländischen Studierenden den Zugang zu ihren Hochschulen verwehren können – selbst wenn diese Studenten aus anderen EU-Staaten kommen und für sie im Grunde die gleichen Zulassungsbedingungen gelten müssten. Die Quoten könnten etwa in Medizin-Studiengängen zulässig sein, wenn ein Staat die gesundheitliche Versorgung gefährdet sieht, weil er zu viele Ärzte für andere Länder ausbildet.

Ausgelöst wurde dieses Urteil durch einen ähnlichen Fall, der in Belgien vorlag: Dort hatten Hochschulen aus dem französischen Teil Belgiens Quoten für Medizin- und Gesundheitsstudiengänge aufgestellt, weil zu viele Bewerber aus dem Nachbarland Frankreich kamen. Seit 2006 werden dort höchstens 30 Prozent der Studienplätze an ausländische Bewerber vergeben.

Die EU hat beide Fälle bislang so geregelt, dass sowohl Österreich als auch Belgien bis zum Jahr 2012 nachweisen müssen, dass die vielen Medizinstudenten aus Deutschland bzw. Frankreich nach dem Abschluss fast alle wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Nur unter diesen Umständen dürfen die Hochschulen im Land die Zahl der ausländischen EU-Studenten begrenzen. Ob es tatsächlich zu einem Ärztemangel im eigenen Land kommen könnte, muss abschließend außerdem ein nationales Gericht klären.

Forderungen von Österreich
Um die Situation in Österreich zu entspannen, fordern die Hochschulrektoren Ausgleichszahlungen aus Deutschland. Auch die Ausweitung der Inländerquote von 75 Prozent im Fach Medizin auf verwandte Studiengänge wie Pharmazie und Molekularbiologie ist im Gespräch. Eine dritte Möglichkeit wäre die Einführung eines Studienschecks. Mittelfristig erwartet man aber eine EU-weite Regelung des Hochschulzugangs. Auch Bundeswissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) plädiert für Ausgleichszahlungen. Außerdem möchte er die Studiengebühren für alle Studierenden wieder einführen. Er begrüßt deshalb den Beschluss der Universitätenkonferenz (uniko) sowie die Absicht mehrerer Unis, ab dem Wintersemester 2012 autonom Studienbeiträge zu erheben.

Auch die Schweiz macht „dicht“
Auch in der Schweiz befürchten die Hochschulen einen weiteren Anstieg der Anzahl deutscher Studenten. Laut dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik kamen im vergangenen Wintersemester 22 Prozent der gut 130.000 Studierenden aus dem Ausland. Mit mehr als 10.000 Studierenden bildet Deutschland dabei die größte Gruppe. 1997 studierten insgesamt 12.400 Ausländer an Schweizer Hochschulen.

Ein Gutachten gibt jetzt grünes Licht für den Notfall: Bei zu starkem Andrang können die Schweizer Universitäten Ausländerquoten und höhere Gebühren einführen. In diesem Fall müssen dann nur noch Studienanfänger zugelassen werden, die auch an einer anerkannten deutschen Hochschule einen Studienplatz bekommen haben. Für alle anderen Bewerber aus Deutschland könnte ein Numerus clausus gelten.

Die verschärften Zulassungsbedingungen hat eine Arbeitsgruppe der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen erarbeitet. In der Schweiz galt bisher nur für vereinzelte Fächer an einzelnen Unis, dass deutsche Bewerber bereits an einer Uni im Heimatland zugelassen sein müssen. Die Neue Zürcher Zeitung, der das Gutachten schon vor Veröffentlichung vorlag, berichtete, dass die neue Regelung nun im ganzen Land für alle Studienrichtungen gelten soll. Einige Universitäten planen zum Teil schon drastische Erhöhungen der Studiengebühren für ausländische Studierende. So sollen diese etwa für das Studium an der Uni Zürich ab diesem Wintersemester umgerechnet 994 Euro statt wie bisher 653 Euro zahlen müssen. Für Schweizer Studierende bleibt der Satz bei 571 Euro. Auch der Kanton Sankt Gallen will die Studiengebühren für ausländische Studierende von umgerechnet 969 Euro auf 1.770 Euro erhöhen. 

Abschotten wolle man sich aber dennoch nicht. Die Gebühren sollen analog zum Schweizer Finanzierungsmodell für die Universitäten eingeführt werden. Wenn Studierende aus anderen Schweizer Kantonen in Zürich studieren, kommen ihre Heimatkantone für die Ausbildung auf. Dieses Prinzip sei bei Nicht-Schweizern jedoch nicht möglich.

Doch auch wenn der große „Ansturm“ deutscher Studenten dieses Jahr ausgeblieben ist und lediglich eine leichte Zunahme zu verzeichnen ist, bleibt ungewiss, ob die drastischen Maßnahmen gemäß den vom nicht EU-Land Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen überhaupt zulässig sind. Die Lissabonner Konvention untersagt der Schweiz jede Art von Diskriminierung ausländischer Studierender. Der Expertenbericht stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die internationalen Abkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, solchen Regelungen nicht entgegen stehen.

Reaktionen aus Brüssel
Was die Lage im EU-Land Österreich angeht, drängt man in Brüssel auf eine zwischenstaatliche Lösung. Ausgleichszahlungen auf EU-Ebene, wie sie Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle gerne hätte, kann sich die zuständige EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Jugend und Mehrsprachigkeit, Androulla Vassiliou, nicht vorstellen. In einem Interview mit der „Presse“ bevorzugt sie eine eigene, bilaterale Lösung zwischen Österreich und Deutschland oder Ausgleichzahlungen zwischen den verschiedenen Hochschulinstitutionen, so wie das in Skandinavien praktiziert wird.

Pikant ist auch, dass Deutschland insgesamt mehr ausländische Studierende aufnimmt, als deutsche in andere Länder gehen. In Deutschland werden bewusst Studenten aus dem Ausland angeworben. Bestehende Studiengänge werden um internationale Komponenten ergänzt, attraktive neue Studienangebote werden geschaffen, so dass Deutschland als Gastland mittlerweile an dritter Stelle hinter den USA und Großbritannien rangiert.

Die EU-Bildungs-Kommissarin befürchtet, dass Beschränkungen für deutsche Studenten in Österreich zu einem Ende der Studierendenmobilität führen, zu der sich alle Mitgliedsstaaten des Bologna-Prozesses bekannt haben. Mobilität, Freizügigkeit und Austausch für Studierende und Wissenschaftler sind ausdrückliche Ziele des gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Auf europäischer Ebene gibt es deshalb eine Arbeitsgruppe, die sich im Zuge des Bologna-Prozesses mit diesem Problem auseinandersetzt. Im April 2012 wird die Gruppe ihren Bericht vorlegen.

Das Moratorium zu verlängern, wonach Österreich eine Quote für EU-Bürger beim Medizinstudium einführen darf, kann sich Androulla Vassiliou trotzdem vorstellen, wenn „es nötig sein wird“. Dies hänge vor allem davon ab, ob deutsche Studierende in Österreich bleiben oder zurück in ihr Heimatland gehen.

 

 

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 08.12.2011
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