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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 14.03.2005:

Anschluss im Sprachlern-Express, Teil 2

Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch Sprachförderung

Quellen dieses Beitrages zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund waren, wie im ersten Teil des Überblicks, die Dokumentation "Nach den Empfehlungen des Forum Bildung" und die schriftlichen und mündlichen Informationen aus den Kultusministerien.

Karte der Bundesländer des ersten Teils
  Teil 1
  Teil 2

SaarlandRheinland-PfalzNordrhein-WestfalenSchleswig-HolsteinNiedersachsenSachsen-AnhaltSachsenThüringenBremenHessenBaden-WürttembergBayernBrandenburgMecklenburg-VorpommernHamburgBerlin

Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Stellungnahme von Experten

 

Niedersachsen
In Niedersachsen geht Sprachförderung über die Förderung in "besonderen Kursen" hinaus. Sie solle überall dort geschehen, "wo sprachliche Kommunikation stattfindet". Das Kultusministerium hält die Lehrkräfte daher in der Publikation Sprachförderung in Kindergarten und Schule dazu an, "deutlich und nicht zu schnell zu sprechen" und im Fachunterricht auch den dazugehörigen Wortschatz einzuführen. Deutschlernen mache an Fächergrenzen nicht halt, Sprachförderung sei "Aufgabe jeden Unterrichts". Differenzierte Aufgabenstellungen für Schülerinnen und Schüler, die unterschiedlich weit sind, und Handlungsorientierung im Unterricht werden den Lehrkräften nahegelegt. Das Kultusministerium empfiehlt den Sprachenlehrern, Kontakte zu den zugewanderten Eltern aufzunehmen und so die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu sichern.   

An Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe I können nach Bedarf "besondere Fördermaßnahmen" eingerichtet werden. Grundlage ist der Erlass "Unterricht für Schüler ausländischer Herkunft" vom 3. Februar 1993.  

  • Förderklassen ab zehn Schülerinnen und Schülern für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung: Die Deutschkenntnisse reichen für die Aufnahme in eine Regelklasse nicht aus. Sie können an Schulzentren eingerichtet werden, schulformübergreifend arbeiten. Im Jahr 2004 gab es 46 Förderklassen mit 533 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen, im laufenden Jahr sind es 41 Klassen mit 489 Lernenden.
  • Intensive Förderkurse von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) mit vier bis acht Wochenstunden richten sich an Schülerinnen und Schüler in Regelklassen, die im Deutschen noch keinen Anschluss gefunden haben.
  • Besondere Förderkonzepte werden an Schulen mit einem Anteil von über 20 Prozent ausländischen Schülerinnen und Schüler und Aussiedlern realisiert. Darunter fallen etwa Alphabetisierungskurse, Parallelunterricht von deutschen und ausländischen Lehrkräften oder interkulturelle Arbeitsgemeinschaften.

Die Inhalte des Unterrichts ergeben sich aus dem Rahmenlehrplan "Deutsch als Zweitsprache", der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist. Dabei orientiert sich Niedersachsen am bayerischen Lehrplan.  

Niedersachsen hat ein Sprachstandserhebungsverfahren entwickelt ("Fit in Deutsch"), das in Berlin Schule gemacht hat, weil es dort übernommen wurde.   

Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen unternimmt laut dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder "seit Langem umfassende Anstrengungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund". Umfassend, weil die Sprachförderung vor der Einschulung beginnt: Mehr als 40.000 Kinder erhalten im Jahr 2005 Sprachförderung vor der Einschulung, das sind 20 Prozent der einzuschulenden Kinder.  

Die Palette der Sprachförderung in NRW umfasst Förderklassen, zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch und muttersprachlichen Unterricht. Seit Beginn des Schuljahres 2001/2002 bietet das Land "zusätzliche Förderung" im sprachlichen Bereich für Fünft- und Sechstklässler an Hauptschulen und Gesamtschulen an. Voraussetzung: Die Schulen müssen einen hohen Anteil von Migrantenkindern mit geringen Deutschkenntnissen aufweisen oder viele Kinder aus unteren Schichten (aus sogenannten "bildungsfernen" Haushalten) aufnehmen. Zusätzliche Förderung wird ebenfalls in Förderklassen angeboten und ist vom Bedarf abhängig. Kinder erhalten in den Klassen fünf und sechs in kleinen Lerngruppe Sprachunterricht, der darauf abzielt, Schwächen in Deutsch zu beheben und den Anschluss an die Sekundarstufe I zu ermöglichen. 

In NRW gibt es jährlich rund 180 Förderklassen mit einer durchschnittlichen Größe von 15 Schülerinnen und Schüler, die auch die Sprachförderung der Fünft- und Sechstklässler einschließen. Auch die Stunden für Deutsch als Zweitsprache sind  Teil der Integrationsförderung, die in NRW von der Vorschule bis zur weiterführenden Schule reicht. Im Haushalt des Landes sind 3.500 Integrationsstellen ausgewiesen.  

Die Landesregierung bekennt sich zur Förderung zweisprachig aufwachsender Schülerinnen und Schüler durch muttersprachlichen Unterricht. Im Jahre 2003 hat das Land nach eigenen Angaben allerdings die Zahl der Stellen für muttersprachlichen Unterricht von rund 1000 auf 886 Stellen verringert. Die Mindestgröße für eine Klassenbildung liegt in der Grundschule bei 15 Schülerinnen und Schülern und in der Sekundarstufe I bei 18.   

Den nahtlosen Übergang von der Schule zum Beruf soll BUS erleichtern. Hinter BUS verbirgt sich das Projekt "Beruf und Schule". Durch BUS soll es benachteiligten Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erleichtert werden, einen geeigneten Beruf zu wählen, um schon im Vorfeld ihres Arbeitslebens die eventuell drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Um diesem Ziel näher zu kommen, wirken Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik zusammen. Die Kooperationspartner wollen den gefährdeten Jugendlichen "individuelle Übergänge in Beruf und Arbeit" durch eine Kombination des schulischen Lernens mit betrieblichen Erfahrungen ermöglichen. BUS wird derzeit an 227 Schulen erprobt (150 Hauptschulen, 37 Gesamtschule und 40 Sonderschulen). Dadurch werden derzeit 2.800 Jugendliche gefördert. Maximal könnten aber über 4.000 Jugendliche in den Genuss dieser Berufsförderung kommen. Im Schuljahr 2004/2005 wird das Projekt erweitert.  

NRW nimmt am BLK-Modellvorhaben FörMig mit dem Schwerpunkt Sprachförderung teil. Diese wird ganzheitlich verstanden und sieht die "Verknüpfung von Sprachförderung mit interkulturellen Ansätzen" vor.  

Auf rund 277 Mio. Euro jährlich belaufen sich in NRW die Ausgaben für die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (269.105.000 Euro für Personal und 7.500.000 Euro für sächliche Ausgaben).  

Wie andere Bundesländer hat auch Nordrhein-Westfalen im Bereich der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund umfangreiche und schwierige Aufgaben zu schultern. Hier gibt es mehrere Großstädte wie Köln, die  einen besonders hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund haben. Vor diesem Hintergrund halten Kritiker es für verwunderlich, dass ein "klassisches Einwanderungsland" wie NRW die Stellen für muttersprachlichen Unterricht zurückfährt.  

Rheinland-Pfalz
Grundlage der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift: "Unterricht von Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist".

An Schulen in Rheinland-Pfalz werden auf dieser Grundlage jährlich 1366 unterrichtsbegleitende Förderstunden in Deutsch angeboten und 153 in Englisch. Bei Bedarf gibt es auch unterrichtsbegleitende Intensivlehrgänge à 10 bis 15 Stunden in der Woche und darüber hinaus 29 Sprachvorkurse à 15 bis 20 Stunden in der Woche. Insgesamt 9.700 Schülerinnen und Schüler werden von der Deutschförderung und 1.030 von der Englischförderung erreicht. Die unterrichtsbegleitende Förderung erfolgt durch die Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstunden von der ersten Klasse bis zur zehnten - an allen Schularten. An drei Gymnasien gibt es in Rheinland-Pfalz außerdem Sondermaßnahmen bis zum Abitur.

Mit den zusätzlichen Förderstunden werden rund 92 Prozent aller förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler erreicht.

Muttersprachlichen Unterricht bietet das Land Schülern von der ersten bis zur zehnten Klasse in 13 verschiedenen Sprachen.  

Der Übergang von der Schule zum Beruf soll durch "Berufliche Orientierung: Regionale Initiativen zur Schulprofilentwicklung" BORIS III abgefedert werden. Schwerpunkte von BORIS-Schulen sind etwa Begleitung von Jugendlichen ohne Schulabschluss, überregionale Berufsorientierung sowie technische, naturwissenschaftliche und ökonomische Bildung. Dabei setzt das Land auch auf die besseren Möglichkeiten von Ganztagsschulen, Jugendliche mit Migrationshintergrund zu fördern. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 235 entsprechende Ganztagsschulen in Angebotsform.   

Auch Rheinland-Pfalz beteiligt sich am BLK-Modellvorhaben FörMig mit dem Programm "Entwicklung eines Sprachfördernetzwerkes in einem mittelstädtischen Raum". 

Nach Angaben des Kultusministeriums sind die Ausgaben für die Förderung von Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund insgesamt stetig auf derzeit 12,5 Mio. Euro gestiegen. Für 2006 sind weitere Ausgaben in Höhe von acht bis zehn Mio. Euro für Kitas und Schulen geplant.  

Rheinland-Pfalz setzt auf die Verzahnung von vorschulischer und schulischer Sprachförderung, von Kitas und Grundschulen, Ganztagsschulen und Berufsvorbereitung (siehe BORIS) und will auch die Vorteile von länderübergreifenden Initiativen wie FörMig nutzen.  

Saarland

Wer im Deutschen schwächelt, seien es Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund oder Schülerinnen und Schüler mit "nicht ausreichenden Deutschkenntnissen", bekommt die Chance, diese sprachlichen Defizite an Grundschulen durch Intensivunterricht in Kleingruppen auszugleichen. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Regelklassen "möglichst rasch" an den Regelunterricht herangeführt werden.

Wie manche andere Länder bietet auch das Saarland Kindern sechs Monate vor der Einschulung freiwillige Vorkurse an. Im Januar 2005 haben 28 neue Vorkurse für insgesamt 292 Kinder begonnen. Kinder, die nicht an den Vorkursen teilgenommen haben oder aus anderem Grund nicht über die ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, kommen in einen zwölfmonatigen Intensivkurs. Bei dem Intensivkurs handelt es sich um eine "Sprachlernklasse als Vorklasse", so die offizielle Bezeichnung. Kinder, die in die Vorklasse gehen, besuchen nicht die reguläre erste Klasse. Dieses Förderjahr wird den Kindern nicht als Pflichtschuljahre angerechnet.  

Mittel für schulvorbereitenden Förderunterricht
Auch an weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I (Erweiterte Realschulen, Gesamtschulen) wird nach dem Muster der Grundschulen intensiv gefördert. Um die Förderlehrerinnen und - lehrer an Grundschulen und weiterführenden Schulen in ausreichender Anzahl zu rekrutieren, unterhält das Saarland eine Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. Dieser Programmteil wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. 

Das Saarland finanziert auch Sprachförderung im schulischen Umfeld. Dabei gewährt die saarländische Landesregierung Trägern Zuwendungen, die sich bei der Hausaufgabenbetreuung engagieren und das sprachliche Lernen unterstützen. Diese zusätzlichen Bildungsangebote zielen auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.  

An den beruflichen Schulen des Saarlandes erhalten die Schülerinnen und Schüler derzeit keine gezielten Fördermaßnahmen. Hier verweist das Kultusministerium auf einzelne schulische Projekte. Kritiker weisen darauf hin, dass das Land bei der Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule in den Beruf zulegen sollte, da diese Gruppe sonst den Anschluss verpassen könnte.

Muttersprachlicher Unterricht wird im Saarland durch die zuständigen Konsulate getragen, die den muttersprachlichen Zusatzunterricht auch organisieren. 

Die Förderung von Migrantenkindern ist dem Saarland viel Geld wert. Im Haushaltsjahr 2004 hat das Saarland in die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund rund 2.2 Mio. Euro investiert. 

Sachsen
Chancengleiche Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler - das ist das Ziel. Die Grundlage dazu bildet das Schulgesetz (SchulG) des Freitstaates Sachsen. Konkretisiert wurden diese gesetzlichen Bestimmungen durch die "Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten" vom 1. August 2000. Dies und der sächsische Lehrplan Deutsch als Zweitsprache sind die Säulen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Schuljahr 2003/2004 hat das Sächsische Kultusministerium 13.781 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gezählt. Gegenüber dem Vorjahr war dies eine Zunahme um rund 6 Prozent (12.982 Schülerinnen und Schüler). Im Zuge der Lehrplanreform und dem Eckwertepapier "Sprachliche Bildung für Migranten" ist die sprachliche Bildung für Migranten Aufgabe aller Fachlehrer in Sachsen geworden.

Die Schullaufbahnberatung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihrer Eltern dient der Orientierung ("allgemeine und individuelle Beratung") über die Möglichkeiten schulischen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten in Sachsen. Wichtig ist dabei die Beratung über die Fremdsprachenfolge und die Bereitstellung von Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen.

Nach der Beratung werden an Grundschulen und weiterführenden Schulen Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund eingerichtet. Im Schuljahr 2004/2005 hat Sachsen an Grundschulen insgesamt 52 Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen eingerichtet. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist ausschlaggebend dafür, ob jeweils Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen eingerichtet werden.  

An Grundschulen wurden im Schuljahr 2004/2005 insgesamt 52 Vorbereitungskurse gezählt Betreuungslehrer unterrichten am Leitfaden des Lehrplans Deutsch als Zweitsprache. Um die Integration zu erleichtern, nehmen die Lernenden in Vorbereitungslehrgängen frühzeitig an Klassenfahrten, Schulwanderungen oder Projekttagen der späteren Regelklasse teil.  

An Mittelschulen wurden im Schuljahr 2004/2005 insgesamt 34 Vorbereitungsklassen und 39 Vorbereitungsgruppen eingerichtet.  

An Beruflichen Schulzentren werden spezielle Vorbereitungsklassen eingerichtet, die eine berufspraktische Ausrichtung haben. Im laufenden Schuljahr gibt es 23 derartige Vorbereitungsklassen. Sie unterscheiden sich den Inhalten nach von denen anderer Vorbereitungsklassen, da sie speziell auf die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Beruflichen Gymnasiums vorbereiten und weniger auf die Allgemeinbildung abzielen. Die Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten besuchen die Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein Jahr lang, davon entfallen zwei Monate auf den Unterricht im regulären Beruflichen Schulzentrum.  

Insgesamt kommt Sachsen somit auf 96 Vorbereitungslehrgänge bei weiterführenden Schulen im Schuljahr 2004/2005.     

Spezielle Betreuungslehrkräfte begleiten die Kindern und Jugendlichen während des gesamten Integrationsprozesses - zusätzlich zu ihrem Fachunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Sie vermitteln zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften und stimmen die Kooperationen mit außerschulischen Partnern ab. Für diese Betreuungstätigkeit werden den Lehrkräften zwei Stunden in der Woche angerechnet.   

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird in Sachsen anhand des Lehrplans Deutsch als Zweitsprache (vom 1. August 2000) unterrichtet, ein Stück aus der Schmiede des Freistaates. In der Grundschulzeit sollen nach dem DaZ-Lehrplan 15 Wochenstunden erteilt werden, in der Mittelschulzeit 25 Wochenstunden und in der Berufsschulzeit 32 Wochenstunden.    

Fremdsprachen-Sonderreglung
Nicht alle ausländischen Schülerinnen und Schüler konnten in ihrem Heimatland etwa Englisch oder Französisch als Fremdsprache belegen. Für diese Schüler kann die Herkunftssprache als erste oder zweite Fremdsprache etwa anstelle von Englisch oder Französisch anerkannt werden. Am Ende jeden Schuljahres ist dann eine so genannte Feststellungsprüfung abzulegen. Im Schuljahr 2003/2004 wurden bereits über 1000 Feststellungsprüfungen in 14 Sprachen abgelegt.  

Muttersprachlicher Unterricht

Die Herkunftssprache von Migrantenkindern ist in den Augen des Sächsischen Kultusministeriums "Träger des erworbenen Wissens". Die Zweisprachigkeit fördere die geistige Entwicklung der Kinder. So setzt der Freistaat auf herkunftssprachlichen Unterricht. Nahmen im Schuljahr 2001/2002 erst 268 Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil, so waren es im Schuljahr 2002/2003 schon 478. Die wichtigste Herkunftssprache ist entsprechend der Größe der Einwanderergruppe Vietnamesisch. Muttersprachlicher Unterricht wird in insgesamt neun Sprachen erteilt.

Auch in Kooperationen mit Stiftungen und der Bund-Länderkommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) ist Sachsen engagiert. Das Land Sachsen finanziert allerdings noch keine Start-Stipendien, sondern hat die Landeskoordination übernommen. Die Finanzierung wird durch die Gemeinnützige Hertie-Stiftung abgesichert unter Beteiligung der Stadt Leipzig
und der Kulturstiftung der Dresdner Bank.

Die Stiftung Mercator ermöglicht seit 2004 zwei Projekte in Dresden und Leipzig zur  "Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund". Dort erhalten zugewanderte Kinder und Jugendliche eine individuelle Förderung durch Studierende dreier sächsischer Universitäten.    

Anvisiert ist eine Beteiligung Sachsens am BLK-Programm "FörMig", so dass der Kreis von derzeit fünf an FörMig beteiligten Ländern sich erweitern wird. Dabei will das Land Sachsen ähnlich wie Rheinland-Pfalz Sprachfördernetzwerke aufbauen.  

Über die Höhe der für die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eingesetzten Mittel waren aus dem zuständigen Ministerium keine Auskünfte zu erhalten. 

Insbesondere mit der Schullaufbahnberatung, dem eigenen Lehrplan Deutsch als Zweitsprache und den vielfältigen Kooperationen mit Stiftungen oder anderen außerschulischen Trägern, die sich gegenwärtig als aktueller Trend abzeichnen, fördert Sachsen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.  

Sachsen-Anhalt
Bei Redaktionsschluss lagen aus den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt noch keine Auskünfte über Art und Umfang der aktuellen sprachlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor. Sobald diese Informationen vorliegen, wird der Beitrag entsprechend ergänzt.

Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat ein "Integratives Sprachförderkonzept" entwickelt, dass es als  "bundesweit beispielhaft" erachtet. Es integriert Elemente der Sprachförderung und der sprachheilpädagogischen Arbeit. Das Fördersystem besteht aus sechs Bausteinen, die stark auf die vorschulische Sprachförderung  abzielen, nach dem Motto "je früher, desto besser". 

In Schleswig-Holstein wurden im Schuljahr 2003/2004 über fünf Prozent Schüler nicht deutscher Herkunft gezählt. (17.426 Kinder). Im Schuljahr 2005/2006 rechnet das Land weiterhin mit 5,7 Prozent Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft (1655 Kinder von insgesamt 28.890 einzuschulenden Kindern).    

Die eigentliche schulische Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund erfolgt an einigen Schwerpunktschulen. Dort sind so genannte Deutsch als Zweitsprach-Zentren (DaZ-Zentren) eingerichtet, die Kinder und Jugendlichen durch die Untiefen der deutschen Sprache führen sollen. Die dort angebotenen Deutsch-Intensiv-Kurse richten sich an Schülerinnen und Schülern ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen. Zurzeit gibt es zehn solcher DaZ-Zentren in Schleswig-Holstein. Über die Zahl der teilnehmenden Schüler mit Migrationshintergrund liegen laut Angaben des Ministeriums "keine statistischen Daten vor" und auch zum Bereich der Sprachförderung im Übergang von der Schule zum Beruf gab es von schleswig-holsteinischer Seite aus keine detaillierten Informationen. 

Für die Sprachfördermaßnahmen in den Schulen stellt das Land 220 Planstellen zur Verfügung, von denen 15 Prozent vor Schulbeginn eingesetzt werden, etwa zum Zwecke der Sprachstandserhebungen.

Auch Schleswig-Holstein reiht sich in die Gruppe der bald 14 Länder ein, die sich am START-Stipendiaten-Programm beteiligen.

Auch Schleswig-Holstein heuert an Bord des BLK-Dampfers FörMig an, um "innovative Ansätze der Bundesländer zur Optimierung von sprachlicher Bildung und Förderung zu entwickeln und auszuwerten". Die Stärke Schleswig-Holsteins liegt derzeit wohl eher in der vorschulischen Sprachförderung, bei schulischen Sprachförderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen könnte es in dieser Hinsicht noch nachlegen. Es setzte viel auf die Karten "Deutsch als Zweitsprache-Zentren" und "SPRINT". Doch die Frage sei, so Beobachter, was mit den späten Seiteneinsteigern passiere. FörMig könne für Schleswig-Holstein jedenfalls ein wichtiger Anker werden, um das Konzept der schulischen Sprachförderung auszubauen.  

Thüringen
Thüringen ist nicht das klassische Einwanderungsland innerhalb Deutschlands. Und doch gibt es "insgesamt einen Zuwachs an Förderunterricht", heißt es in einer Information des Thüringer Kultusministeriums an die Online-Redaktion von Bildung PLUS.
In Thüringen erfolgt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in Kleingruppen ab fünf Schülern oder in Einzelunterricht. Außer in Erfurt gibt es an Thüringens Schulen nur wenige zugewanderte Schüler in einer Klasse. Thüringen kündigt eine neue Verwaltungsvorschrift an, um die "Förderung nach Aufnahmejahr" zu ersetzen durch eine "Förderung nach Sprachkenntnisstand", so die Aussage des Kultusministeriums. Das entsprechende Sprachförderkonzept ist noch nicht abgeschlossen. 

Der Förderunterricht von Schülern mit Migrationshintergrund erfolgt an allen allgemeinbildenden Schulen. Er geht maximal über zwei Jahre - im ersten Aufnahmejahr wird intensiv gefördert (bis zu zehn Förderstunden pro Woche) und im zweiten gibt es bis zu vier Förderstunden. Thüringen gehört zu den Ländern, die mehr in die Förderung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern investieren, und zwar auf dem Wege der Erhöhung von Lehrerwochenstunden pro Schüler im zweiten Aufnahmejahr von 0,6 Stunden auf 0,8 Stunden. In berufsbildenden Schulen sei der Förderunterricht "aber sehr eingeschränkt, da entweder die Förderkriterien nicht mehr erfüllt sind (Aufnahmejahr) oder zu wenig Lehrerstunden vorhanden sind". Dies wird von Kritikern als problematisch eingeschätzt, ebenso die Tatsache, dass in Thüringen, nach dem Wegfall des Garantiefonds die außerschulischen Initiativen einen schwierigeren Stand haben.. 

Im Jahr 2004/2005 zählte Thüringen insgesamt 4473 Kinder und Jugendliche mit Mitrationshintergrund, darunter auch Asylberechtigte und Asylbewerber. Haben im Schuljahr 2003/2004 bereits 1180 Schüler am Förderunterricht teilgenommen, waren es 2004/2005 schon 1740 Kinder und Jugendliche - das ist eine Zunahme um über 30 Prozent. 

Herkunftssprachlichen Unterrichts in Vietnamesisch erhalten vietnamesische Kinder an Grundschulen in der Stadt Erfurt.  

Es gibt für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zudem vier Regionalberaterteams, die aus einem Vertreter des Schulamts und einem Lehrer mit DaZ-Erfahrung bestehen.    

Deutsch für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund richtet sich nach dem bayerischen Lehrplan Deutsch als Zweitsprache, "da dieser gut in das Konzept der Thüringer Lehrpläne passt". 

Die Otto-Bennecke-Stiftung  e. V. fördert in 20 Regionen innerhalb Deutschlands die Bildungsberatung für junge Spätaussiedler, Asylberechtigte und Flüchtlinge, die in Deutschland ein Studium aufnehmen wollen. Auch in Thüringen gibt es ein Beratungsstelle, die von der Stiftung unterstützt wird.


Prof. Allemann-GhiondaStellungnahme von Cristina Allemann-Ghionda, Universität zu Köln, Professorin für international vergleichende und interkulturelle Erziehungswissenschaft, 10. März 2005.

"Es zeichnet sich ab, dass immer mehr Bundesländer die Bedeutung einer frühen, vorschulischen und schulischen Förderung in der deutschen Sprache erkennen und auch danach handeln. Am meisten Erfolgschancen haben diejenigen Programme, bei denen die Didaktik des Deutschen als Zweitsprache bewusst gepflegt wird (zum Beispiel in Bayern, Berlin und Hamburg, welche Lehrpläne für "Deutsch als Zweitsprache" einsetzen). Denn Deutschunterricht ist nicht gleich Deutschunterricht, und es wäre ein Fehler zu glauben, dass herkömmliche Methoden und Lehrmittel für Deutsch als Fremdsprache ganz einfach übertragen werden können.

Vielversprechend ist auch die Verknüpfung von Sprachförderung mit Förderkursen in Sachfächern, denn so wird die Sprache auch zum Medium. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Motivation von Kinder und Jugendlichen aus.

Schwierig gestaltet sich das Unterfangen, die sprachliche Kompetenz zu fördern, wenn zwar die Deutschförderung potenziert, aber der Unterricht in den Herkunftssprachen zu kurz kommt und sogar abgebaut wird (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen). Es ist ein unumstrittenes Ergebnis der Forschung über Zwei- und Mehrsprachigkeit, dass die qualifizierte Förderung der Erstsprache sich positiv auf die Kompetenz in der Zweitsprache auswirkt. Allerdings wird oft vergessen, dass dies nur funktionieren kann, wenn der Unterricht in beiden Sprachen ernst genommen wird - quantitativ und qualitativ.

Innovative Projekte wie der Jacobs-Sommercamp sind nachahmenswert, weil sie die Deutschförderung und die Integration mit musischen und Freizeitaktivitäten kombinieren. Alle Projekte, die sich auf die Kooperation zwischen Schule, Eltern und außerschulischen Partnern gründen (zum Beispiel FörMig) können Energien  freisetzen und der Deutschförderung den Geruch des schulischen "Leidens" nehmen.

Und schließlich kann nicht genug betont werden, dass die obligatorische Fortbildung der Lehrpersonen in sprachwissenschaftlicher, sprachdidaktischer und interkultureller Hinsicht die conditio sine qua non (unerlässliche Bedingung - Anm. der Redaktion) ist, damit das alles gelingt.

Im internationalen Vergleich steht Deutschland recht gut da. PISA hat offenbar ein Plus an Aktivitäten in Gang gesetzt. Durch den Ideen- und Informationsaustausch mit Bildungssystemen, welche die differenzierte Förderung und die Integration schon ab der vorschulischen Erziehung und Bildung groß schreiben und Ganztagsschulen haben - zum Beispiel Frankreich, Italien, Schweden oder auch Kanada - kann immer dazu gelernt werden."

 

Autor(in): Arnd Zickgraf
Kontakt zur Redaktion
Datum: 14.03.2005
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