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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 08.03.2004:

Aus alt mach neu

Bundesländer reformieren ihre Schulgesetze - manche mehr, manche weniger

Deutsche Hochschulabsolventen sind im internationalen Vergleich deutlich älter als ihre europäischen Kollegen. Eine Hypothek, die nicht nur den frischgebackenen Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zum Nachteil gereicht, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Schuld daran ist vor allem die lange Schulzeit.

Abhilfe soll hier nun eine frühere Einschulung und vor allem das Abitur nach zwölf Jahren bringen. In die Praxis umgesetzt haben dies schon das Saarland, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen. Weitere Bundesländer bieten besonders begabten Schülern das Überspringen von Klassen an. Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann zeigte sich überzeugt, dass der Siegeszug des kürzeren Abiturs noch nicht beendet ist: "Das Abitur nach zwölf Jahren reicht über die schulpolitische Grundsatzentscheidung weit hinaus und ist auch gesellschaftspolitisch richtungsweisend."

Erfolgreiche Sprachtests in Hessen
Auch die Schulgesetze zur Grundschule werden in Deutschland fleißig umgeschrieben: Eine Einschulung mit fünf, spätestens mit sechs Jahren und die erste Fremdsprache bereits in der dritten Klasse sind heute schon fast Standard. Doch in der Grundschule geht es nicht nur darum, Fremdsprachen zu lernen, sondern überhaupt erst einmal die deutsche Sprache zu beherrschen.

Bei der sprachlichen Frühförderung hat sich Hessen mit seiner Schulgesetznovelle, die seit 2002 in Kraft ist, besonders weit vorgewagt. Kultusministerin Karin Wolff gibt denn auch selbstbewusst das erklärte Ziel aus: "Ich will, dass alle Kinder schon am ersten Schultag mitreden können." Das System ist simpel: Vor der Grundschule müssen alle Kinder einen Sprachtest absolvieren und, falls sie durchfallen, wird ihnen empfohlen, einen Vorlaufkurs zu besuchen - ein Jahr lang und zehn bis fünfzehn Stunden pro Woche. Das lässt sich das Land Hessen etwas kosten: 40 Millionen Euro pro Jahr für die über 600 Kurse.

Doch die Ergebnisse können sich bislang sehen lassen: Für rund die Hälfte der Kinder mit Migrationshintergrund wurde ein Sprachkurs empfohlen, den auch fast alle besucht haben. Nach einem Jahr bestanden 95 Prozent die Prüfung, von denjenigen, die den Kurs nicht besucht haben, waren es nur 19 Prozent. Auch Berlin hat in seinem neuen Schulgesetz, das seit diesem Schuljahr für 800 Berliner Schulen gilt, Sprachtests und Sprachkurse eingeführt.

Selbstständige Schulen in Berlin
Ein Blick in die Runde neuer oder geplanter Schulgesetze - in Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Berlin - fällt besonders der Paradigmenwechsel in der Schulpolitik ins Auge: Nicht mehr der Input, sondern der Output, also das, was die Schüler am Ende der Schulzeit können sollen, ist das Maß aller Dinge. Gewährleistet werden soll dieser Output durch Bildungsstandards und mehr Selbstständigkeit der Schulen.

Vor allem Berlin und Baden-Württemberg heben sich im Bereich Selbstständigkeit  von anderen Ländern ab. Das neue Schulgesetz in Berlin gewährt den Schulen deutlich mehr Freiheiten als bisher. So können die 800 Schulen in Berlin seit diesem Schuljahr über ihre Sachmittel selbst verfügen. Das heißt über die Ausgaben für Schulbücher, Unterrichtsmaterial, Veranstaltungen, Geschäftsbedarf und die Ausstattung mit Geräten. Sie sind auch nicht mehr an das Haushaltsjahr gebunden und können ihr Budget ins nächste Jahr mitnehmen.

Der Reformeifer der Landesregierung Berlin hat allerdings vor den Personalkosten Halt gemacht: Hier dürfen die Schulen nur über das Geld für die Vertretungslehrer verfügen. Doch auch der Schulleiter kann sich seit diesem Schuljahr in einer neuen Rolle üben: Er oder sie ist nun ein dienstlicher Vorgesetzter, kann Stellen ausschreiben, Lehrer einstellen und seine Lehrer auch beurteilen, was bislang der Schulaufsicht vorbehalten war. Der Berliner Senator für Bildung, Jugend und Sport Klaus Böger (SPD) verspricht sich durch mehr Eigenverantwortung auch eine bessere Qualität des Unterrichts. Die GEW in Berlin bezeichnete das neue Schulgesetz dagegen als die "Vortäuschung einer Reform". Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW Berlin, sieht vor allem "eine Reihe neuer Baustellen ohne durchdachtes Konzept".

Innovation und Bildungspläne in Baden-Württemberg
Schauplatzwechsel: Die Schulgesetz-Reform in Baden-Württemberg leuchtet besonders hell auf der bildungspolitischen Baustelle Deutschlands: Der Lehrplan gehört im "Ländle" ab dem Schuljahr 2004/2005 der Vergangenheit an. Stufenweise treten für alle Schulformen so genannte Bildungspläne in Kraft, die sich an verbindlichen Bildungsstandards orientieren. Diese legen die fachlichen, sozialen, personellen und methodischen Kompetenzen der Schüler für das Ende eines Bildungsabschnitts fest.

Ein erfolgreicher Motor soll in diesem Zusammenhang eine Kombination aus Kern- und Schulcurriculum sein, die Verbindlichkeit und Autonomie verkörpern - mit einer deutlich stärkeren Betonung auf dem Kerncurriculum. Das Schulcurriculum dient zur Vertiefung und Vernetzung des Kerncurriculums. So gibt es zum Beispiel eine flexible Stundentafel, die so genannte Kontingenttafel, die jeweils für Fächer und Fächergruppen Gesamtstundenzahlen für den Zeitraum von sechs Jahren vorgibt. Sie erlaubt den Schulen Schwerpunktsetzungen auf verschiedenen Klassenstufen sowie innerhalb der Fächergruppen.

Von allem ein wenig in Niedersachsen
Im Vergleich dazu sehen die neuen Schulgesetze von Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ein klein wenig altbacken aus. Vor allem in Niedersachsen dürften der Anspruch von Kultusminister Bernd Busemann, mit dem neuen Schulgesetz "Bildungsgeschichte" zu schreiben, und die Realität auseinander klaffen.

Zwar führt Niedersachsen wie andere auch ein Zentralabitur nach zwölf Jahren ein, doch die Liste der anderen Veränderungen - Abschaffung der Orientierungsstufe, Rechtsanspruch auf Wechsel der Schulform, Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem, Philosophie als Alternative zum Religionsunterricht und das Bekenntnis, Ganztagsschulen auszubauen und die Stellung des Schulleiters zu stärken- lässt Kritiker vermuten, dass insgesamt kein in sich schlüssiges Konzept dahintersteht, die Durchlässigkeit erschwert wird und Schulen nicht in hinreichendem Maße die notwendige Selbstständigkeit erhalten.

Schulämter als Qualitätsagenturen in Thüringen
Eine weitere Gemeinsamkeit neben dem schnellen Weg zum Abitur sind in fast allen reformwilligen Bundesländern weitere Bildungsabschlüsse, vor allem am Ende der Sekundarstufe I. Das Schulsystem soll so generell flexibler und anschlussfähiger werden. Thüringen geht auf diesem Weg gleich zwei Schritte auf einmal und führt neben Kompetenztests und neuen Bildungsabschlüssen auch Alternativen ein, die das Attribut "flexibel" verdienen - sowie die einjährige Berufsfachschule nach dem mittleren Bildungsabschluss. In Thüringen sollen Schulen künftig auch das Verhalten, die Mitarbeit und Kompetenzentwicklung von Schülern beurteilen und auch die Schulleiter selbst können sich in Thüringen nicht beruhigt zurücklehnen: Ihnen wird künftig ebenfalls über die Schulter geschaut, denn die Schulämter sollen in Thüringen zu Qualitätsagenturen ausgebaut werden.

Schul-TÜV und Testeritis sagen die Kritiker, Qualitätssicherung die Befürworter. Auch Kultusminister Dr. Michael Krapp (CDU) verteidigt das thüringische System, in dem niemand angeprangert werden soll: "In den nächsten Jahren werden zentrale Leistungsnachweise in den einzelnen Bundesländern zur Normalität werden, denn alle Länder haben sich ja grundsätzlich dazu verpflichtet, Bildungsstandards einzuführen und zu überprüfen". Eines ist sicher: In den deutschen Schulgesetzen wird in den nächsten Jahren noch kräftig entstaubt, entrümpelt und ausrangiert werden.

Autor(in): Udo Löffler
Kontakt zur Redaktion
Datum: 08.03.2004
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