Erweiterter Realschulabschluss
In einigen Ländern allgemeinbildender Schulabschluss nach der 10. Jahrgangsstufe. Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch der 10. Jahrgangsstufe und gegebenenfalls Teilnahme an der Abschlussprüfung, sowie Erfüllung bestimmter Notenvoraussetzungen. Über die Berechtigungen des Mittleren Schulabschlusses hinaus wird der Besuch der Gymnasialen Oberstufe und des Fachgymnasiums ermöglicht. In manchen Ländern bezeichnet als Erweiterter Sekundarabschluss I oder Qualifizierter Realschulabschluss.
Quelle: Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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Tamara Massar