Habilitation
Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung), aufbauend auf der Promotion. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen können das Habilitationsverfahren ersetzen. Siehe auch Juniorprofessor.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |