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Diplomgrad

Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe der Fachrichtung verliehen wird, z. B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Psychologe, Diplom-Kaufmann. Der Diplomgrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Fachhochschulen (mit dem Zusatz Fachhochschule – FH) und Kunst- und Musikhochschulen verliehen.

Schlagwörter

Bildungsabschluss, Hochschulabschluss;,

Quellenangabe der deutschsprachigen Definition Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zuletzt geändert am 26.08.2019

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