Vorbereitungsdienst
Ausbildungsphase in der beruflichen Praxis nach einer Ersten Staatsprüfung, endet mit einer Zweiten Staatsprüfung, insbesondere für die Lehrämter, aber auch für andere Laufbahnen des öffentlichen Dienstes.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 01.02.2012 |