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Dienstaufsicht

Aufsichts- und Weisungsbefugnis einer höheren gegenüber einer nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber den unterstellten Beamten und sonstigen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung.

Quellenangabe der deutschsprachigen Definition Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zuletzt geändert am 15.08.2001

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