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Bernstorff, Jochen von

Anmerkungen zur innerstaatlichen Anwendbarkeit ratifizierter Menschenrechtsverträge.

Welche Rechtswirkungen erzeugt das Menschenrecht auf inklusive Schulbildung aus der UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Sozial- und Bildungsrecht?

Der Autor fragt unter Einbeziehung von ersten Gerichtsentscheidungen nach der Verbindlichkeit der von Deutschland ratifizierten Konvention auf das innerstaatliche (Schul-)Recht. Dabei beschreibt er in sehr grundsätzlicher Weise die Bedeutung von Ratifizierungsgesetzen nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG für die Gesetzgebung in den Bundesländern, die nach der Kompetenzverteilung beispielsweise für die Schulgesetzgebung und damit die Umsetzung der UN-Konvention innerstaatlich zuständig sind. Im Ergebnis bejaht der Verfasser eine Bindung der Landesgesetzgeber ebenso wie der Gerichte an die Vorgaben der UN-Konvention, Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention enthalte eine Verpflichtung des Staates, ein "inklusives" Schulsystem bereitzuhalten, das zu einem durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zur Regelschule führen kann. (DIPF/Orig.).

Schlagwörter

Bildungsrecht, Recht auf Bildung, Kind, Regelschule, Inklusion, Gesetzgebung, Menschenrechte, Sozialrecht, Behinderung, Umsetzung, Wirkung, Jugendlicher, Deutschland,

Quelle In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 59 (2011) 2, S. 203-217
Sprache deutsch
Dokumenttyp Zeitschriftenaufsatz
ISSN 0034-1312

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