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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULADMINISTRATION) und (Bildungsebene: "BERUFLICHE BILDUNG")

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  • Schleswig-Holstein: Allgemeine Informationen rund um die Schulstatistik-Erhebung

    Auf der Webseite zur Schulverwaltung und Schulstatistik des Schleswig-Holsteinischen Ministeriums finden sich ganz allegmeine Angaben zum technischen und zeitlichen Prozedere rund um die schulstatistische Datenerhebung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen.

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    { "DBS": "DE:DBS:48465" }

  • Baden-Württemberg - Schuladress-Datenbank

    Die Adressdaten werden vom Kultusministerium (Referat 15, IT-Verfahren Schulverwaltung und Schulen, IuK-Leitstelle) zur Verfügung gestellt. Es sind etwa 5.000 öffentliche und private Schulen und Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg erfasst. Über die Suchmaske haben Sie umfangreiche Recherchemöglichkeiten nach Schulart, PLZ, Schulort und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:11662" }

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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  • Saarland: Der zögerliche Schulversuch. BBZ-Plus: neuer Schulversuch mit sieben berufsbildenden Schulen im Saarland.

    Mit dem Modellversuch BBZ-Plus tastet sich das Kultusministerium Saarland von Beginn des Schuljahres 2003/2004 gemeinsam mit sieben Berufsbildungszentren an mehr Eigenverantwortung heran. Zu langsam und zu zögerlich, wie Kritiker bemängeln. Erfahrungen eines Saarländischen Berufsbildungszentrums mit mehr Eigenverantwortung vor dem Start von BBZ-Plus.

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  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:17095" }

  • Unterricht als zentrales Element von Schulentwicklung

    Empirische Untersuchungen im Modellversuch ´Qualitätsmanagement an Beruflichen Schulen´ QUABS führen zur Feststellung, dass innerhalb der Lehrerschaft im Zusammenhang mit den Schulentwicklungsbemühungen kaum intrinsische Motive vorliegen. Als Hauptgrund dafür werden die in QUABS gegenwärtig dominierenden Entwicklungsbemühungen in schulorganisatorischen Bezugsfeldern ...

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    { "DBS": "DE:DBS:14201" }

  • Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)

    Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.

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    { "DBS": "DE:DBS:9660" }

  • Schleswig-Holstein (Schulämter / Schulaufsicht)

    Schulämter des Landes Schleswig-Holstein.

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  • Hessen (Schulämter / Schulaufsicht)

    Hier finden Sie die Adressen der 15 staatlichen Schulämter in Hessen.

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  • Schulämter in Nordrhein-Westfalen

    Die Seite enthält die Adressen der Schulämter in den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:10750" }

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