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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: PRÜFUNG) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
Es wurden 57 Einträge gefunden
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Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.)
Verordnung vom 14. November 1997 (GVBl. 1997, 497), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55649" }
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Ausbildung zur Fachlehrkraft und Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik (Baden-Württemberg)
In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig ...
Details { "DBS": "DE:DBS:58435" }
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Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler
Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16782" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO)
Verordnung vom vom 3. August 2017 (SächsGVBl. 2017 Nr. 12, S. 428 Fsn-Nr.: 710-1.42/4), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55433" }
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Prüfungsratgeber für Studenten und Schüler
Schwerpunkt der Webseite ist die Prüfungsvorbereitung. Es werden Lernmethoden und Tipps erörtert, die das Lernen einfacher machen.
Details { "DBS": "DE:DBS:42083" }
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Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern
Wer als Lehrer/in in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchte, muss in der Regel ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließen. Dazu werden eine Schulart und die Unterrichtsfächer gewählt, die später unterrichtet werden sollen. Am Ende des Studiums steht die Prüfung zum Ersten Staatsexamen. Das abgeschlossene Studium ist die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:14575" }
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Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen
Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25559" }
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Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte
Grundlage der Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte ist die ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit der ´´Vereinbarung über die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22373" }
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Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57674" }
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Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Land Niedersachsen
Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education oder die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24775" }