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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: VERORDNUNG) und (Schlagwörter: VERORDNUNG)
Es wurden 100 Einträge gefunden
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung des Dienstes in der Bildung (Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung -ThürBildLbVO-)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Besoldungsgruppen für die verschiedenen Lehrämter in Thüringen. Die Paragraphen 5 und 6 regeln den Laufbahnzweig des Fachlehrers.
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Empfehlung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen
Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen vom 13.12.2006 (ersetzt die Empfehlung des Hauptausschusses vom 11. Februar 1980)
Details { "DBS": "DE:DBS:36582" }
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Landesverordnung über die Berufsfachschule (Berufsfachschulverordnung - BFSVO) - Schleswig-Holstein
Verordnung vom 9. Juli 2013 (NBl.MBW.Schl.-H. 2013, 213), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55648" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufsfachschulen des Landes Berlin (Berufsfachschulverordnung - APO-BFS)
Verordnung vom 14. Juli 2009 (GVBl. 2009, 327), mehrfach geändert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55511" }
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Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:53549" }
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Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)
Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16760" }
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Schulrecht NRW
Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12962" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }