Ergebnis der Suche (11)
Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULSYSTEM) und (Bildungsebene: "BERUFLICHE BILDUNG")
Es wurden 597 Einträge gefunden
- Treffer:
- 101 bis 110
-
Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Vergleich der Regelungen der Bundesländer
Die Gesamtschulpflicht ist bundesweit weitestgehend einheitlich (12 Jahre). Dadurch dass der Berufsschulunterricht Ländersache ist, gibt es bei der Berufsschulpflicht einige Unterschiede. Die Präsentation des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. faßt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern zusammen.
Details { "DBS": "DE:DBS:48490" }
-
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) - Nordrhein-Westfalen
Verordnung vom 26. Mai 1999, mehrfach aktualisiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:55456" }
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:44365" }
-
Abgehängt: Führt die Hauptschule in die Sackgasse?
Fast 50 000 Jugendliche sind dieses Jahr noch ohne Lehrstelle. Besonders betroffen sind Absolventinnen und Absolventen von Hauptschulen. In Zeiten knapper Ausbildungsplätze werden Realschüler und Gymnasiasten bei der Ausbildungsplatzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Nur jede dritte Lehrstelle ist mit einem Hauptschüler besetzt. 40 Prozent der Hauptschulabsolventen drehen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:36435" }
-
Qualitätsentwicklung an berufsbildenden Schulen (BBS) in Niedersachsen
In Niedersachsen sind alle öffentlichen berufsbildenden Schulen verpflichtet, ein schulisches Qualitätsmanagementsystem zu betreiben, das sich am EFQM (European Foundation for Quality Management)-Verfahren orientiert. Im Jahr 2011 wurde mit dem Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen in Niedersachsen ein landesweit einheitlicher, an EFQM orientierter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51655" }
-
Prävention statt Resignation: Das Vertrauensnetzwerk Schule - Beruf Fürth verbessert die Ausbildungschancen von Hauptschülern und Hauptschülerinnen mit fünf verschiedenen Ansätzen
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben funktioniert nicht mehr so selbstverständlich wie früher. Es gilt daher, neue und intensivere Formen des Übergangsmanagements zu entwickeln, die auch unabhängig von Lehrplänen und der Situation auf dem Lehrstellenmarkt greifen. Das Projekt Vertrauensnetzwerk Schule Beruf möchte durch seine Arbeit einen innovativen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:37548" }
-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Berufsbildende Schulen in Niedersachsen
Auf der Internetseite finden sich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Dazu gehören: Die Vordnung für das berufsbildende Schulwesen und die Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen für die Jahre 2008 und 2009. Auch die Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung, die Hinweise zu den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45341" }
-
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz (Hessen)
Verordnung vom 19. Oktober 2006 (ABl. S. 1001), aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55591" }
-
"Identität, Immersion und Inklusion"
Das Konzept Identität, Immersion und Inklusion ist eine integrierte Initiative zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung der Erfurter Lehrerbildung. Von der Inklusion bis zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt im Klassenzimmer die ausgewählten Projekte zeigen die große Bandbreite innovativer Konzepte auf den verschiedenen Feldern der Lehramtsausbildung in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57360" }
-
Merkblatt betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) 1.
Der Vorbereitungsdienst ist im Saarland grundsätzlich auf 18 Monate ausgelegt . Die Lehramtsanwärter*innen (gehobener Dienst) bzw. Referendare/Referendarinnen (höherer Dienst) werden in der Regel als Beamte/Beamtinnen auf Widerruf bis zum Ende der Ausbildung eingestellt. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen. Hierbei ist das Prüfungsamt ...
Details { "DBS": "DE:DBS:35717" }