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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: PRÜFUNG) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Systematikpfad: LEHRERBERUF)
Es wurden 17 Einträge gefunden
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Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57674" }
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Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Land Niedersachsen
Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education oder die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen ...
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Verordnungen über die Ausbildungen und Prüfungen von Fachlehrkräften und Technischen Lehrern (Baden-Württemberg)
Die Seiten zu den beiden Ausbildungsgängen enthalten folgende Verordnungen: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für Technische Lehrer an beruflichen Schulen; Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung von Fachlehrern für musisch-technische Fächer an Pädagogischen Fachseminaren; Verordnung des Kultusministeriums ...
Details { "DBS": "DE:DBS:46751" }
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)
In der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) werden die Ziele, Voraussetzungen, sowie die Ausbildungsinhalte der Fachlehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen erläutert.
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Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV). Vom 7. Dezember 2012
Die Verordung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sowie die Prüfungsmöglichkeiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51508" }
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Rahmenordnung für die Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.07.1973)
Die Rahmenordnung regelt die Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildung und Prüfung von Lehrern für Fachpraxis an beruflichen Schulen. Es liegt in der Entscheidung der Länder, ob Lehrer für Fachpraxis ausgebildet und eingesetzt werden oder nicht.
Details { "DBS": "DE:DBS:51066" }
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Rahmenprüfungsordnung für die staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und für Lehrerinnen und Lehrer der Textverarbeitung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.09.1993)
Die Rahmenprüfungsordnung regelt Organisation und Inhalt der Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der Kurzschrift und Textverarbeitung.
Details { "DBS": "DE:DBS:51067" }