Zuwanderungsrecht
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Das Zuwanderungsgesetz besteht aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie Änderungen in weiteren Gesetzen. Auf Grundlage der Ermächtigungen im Zuwanderungsgesetz wurden Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern (Beschäftigungsverfahrensverordnung) und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern (Beschäftigungsverordnung) zur Ausübung einer Beschäftigung regeln. Eine neue Aufenthaltsverordnung fasst Sachgebiete zusammen, die bisher in der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz, in der Ausländergebührenverordnung, in der Ausländerdatenübermittlungsverordnung und in der Ausländerdateienverordnung geregelt waren. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterfallen als freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger grundsätzlich nicht dem Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes. Die Rechtsstellung der Unionsbürger ist im neuen FreizügG/EU geregelt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Ausländer, Gesetz, Integration, Migration, Migration, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetz,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; as@bmfsfj.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bundesregierung.de/breg-de |
Zuletzt geändert am | 21.12.2017 |