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Rahmenrichtlinien für die berufsbezogenen Lernbereiche - Theorie und Praxis - in der Berufsfachschule. Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent (Niedersachsen)

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Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben. Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.

Dokument von: Niedersächsischer Bildungsserver NiBiS

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Niedersachsen, Lehrplan, Ausbildung, Berufsfachschule, Rahmenrichtlinie, Rahmenlehrplan, Sozialpädagogik, Sozialassistent, Lernfeld, Sozialassistentin,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Berufsbildung; Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Niedersächsisches Kultusministerium
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.nibis.de/‌berufe-und-schulformen_2691
Zuletzt geändert am 29.05.2017

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