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" Das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschränkt die Freizügigkeit der Unionsbürger" - Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10. 2007

h t t p s : / / c u r i a . e u r o p a . e u / d e / a c t u / c o m m u n i q u e s / c p 0 7 / a f f / c p 0 7 0 0 7 7 d e . p d fExterner Link

Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) zur BAföG-Auslandsförderung vom 23. Oktober 2007. Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) hat entschieden, dass eine BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich sein muss. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Ausbildungsförderung, Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium, Förderung, Studienförderung, Studium, Bafög, Auslands-Bafög,

Bildungsbereich Hochschule
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/‌
Zuletzt geändert am 05.04.2018

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