Konzeptioneller Rahmen und gemeinsame Bildungsstandards und -ziele von Vorschulklassen und Kindertageseinrichtungen in Hamburg
Der Bildungsauftrag von Kitas ergibt sich aus § 22 SGB VIII und § 2 KibeG (Kitagesetz), der Bildungsauftrag von Vorschulklassen aus § 2 HmbSG (Hamburger Schulgesetz). Ausführung des konzeptionellen Rahmens in der Hansestadt Hamburg, mit Stand 15.06.2005.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport und Behörde für Familie und Soziales |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 16.12.2013 |