Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 03. Mai 2002. (Letzte Änderung: vom 09.12.2019)
Die IT-Fortbildungsverordnung regelt die IT-Fortbildung. Sie gliedert sich in folgende aufeinander aufbauende Ebenen: 1. Berufliche Qualifizierung zu den zertifizierten IT-Spezialisten (§ 2 Abs. 2), 2. Aufstiegsfortbildung zu den operativen Professionals sowie 3. Aufstiegsfortbildung zu den strategischen Professionals.
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung Fächer der beruflichen Bildung Informationstechnik, Telekommunikationstechnik, IT
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Beruf, Fortbildung, Informatik, Verordnung, Weiterbildung, IT-Fortbildungsverordnung, IT-Beruf,
Bildungsbereich | Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH |
Erstellt am | 01.01.2002 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de/ |
Zuletzt geändert am | 07.10.2020 |