Geiselnahme - Artikel der freien Enzyklopädie Wikipedia
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Die Geiselnahme ist im Prinzip ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Die Tathandlungen sind das Entführen oder das Sich bemächtigen einer Person bzw. das Ausnutzen einer geschaffenen Nötigungslage. Es bedarf ferner einer Drohung mit einem schweren Übel, nämlich einer schweren Körperverletzung (also dem Verlust eines wichtigen Gliedes, des Seh- oder Hörvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit) oder des Todes. Insofern ist eine Nötigung im Tatbestand (inklusive der notwendigen Nötigungsabsicht) enthalten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
TERRORISMUS, TERROR, FRIEDENSERZIEHUNG, SOZIALKUNDEUNTERRICHT, POLITISCHE BILDUNG,
Bildungsbereich | Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | kurt@jansson.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
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Zuletzt geändert am | 16.07.2012 |