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Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik (Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung) (Bremen)

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Diese Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung spezifiziert den schulgesetzlichen Auftrag, den Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam zu gestalten, der Ausgrenzung von Behinderten entgegenzuwirken, Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen sowie Auswirkungen von Behinderungen auszugleichen und zu mindern (Bremisches Schulgesetz § 4 Abs. 5).

Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bremen, Allgemein bildende Schule, Schulrecht, Sonderpädagogik, Sonderpädagogische Förderung, Unterstützung, Allgemeinbildende Schule,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Senatorin für Kinder und Bildung
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://712.joomla.schule.bremen.de/index.php/bremer-schulblatt/‌inhaltsverzeichnis
Zuletzt geändert am 07.04.2020

Thematischer Kontext

  1. Sonderschulwesen in Bremen

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