Vereinbarung "Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen". Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007
Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007 und der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen ist am 01.01.2008 in Kraft getreten (KMK)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Innenministerkonferenz, Beschluss, Master-Studiengang, Fachhochschule, Höherer Dienst, Zugang, KMK, Laufbahn,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | 01.01.2007 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Zusatzinformation |
https://www.kmk.org/themen/hochschulen/studium-und-pruefungen/bachelor-und-master.html |
Technische Anforderungen | Acrobat-Reader (pdf-Dok.) |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |