Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf dem Lehrausbildungsplatz und in die Berufsschule
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist der Abschluß der Pflichtschule, ein Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und ein Teilqualifizierungslehrvertrag für individuell erreichbare Berufsbildinhalte. Die Berufsfindungsphase erfolgte im 9. Schuljahr der Pflichtschule. Nach Möglichkeit sollte ein 10. Schuljahr zur erweiterten Berufsfindung besucht werden können. Vorinformationen über Wünsche, Fähigkeiten und Möglichkeiten des Schülers werden vom Lehrer (der Lehrerin) durch den Kontakt zu der zuletzt besuchten Schule/Institution und zu den Eltern/de(m/r) Jugendlichen eingeholt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Berufliche Rehabilitation, Berufliche Integration, Integration, Berufsorientierung, Sonderpädagogische Förderung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Rosenkranz, Theresia; Rutte, Volker |
Erstellt am | 02.04.2005 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
http://bidok.uibk.ac.at/ |
Adresse der Bezugsquelle | Arbeitskreis der Initiative Soziale Integration - ISI, 8020 Graz, Idlhofgasse 20, Tel. 0316-760240, Fax 0316-760244. |
Entnommen aus | Rutte, Volker; Rosenkranz, Theresia: Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf dem Lehrausbildungsplatz und in die Berufsschule. Modellbeschreibung, erstellt 1999 vom Arbeitskreis der Initiative Soziale Integration - ISI, Graz. |
Zuletzt geändert am | 01.04.2016 |