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Europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung/ Kopenhagen-Prozess
Die Bezeichnung "Kopenhagen-Prozess" geht auf eine Konferenz der Europäischen Bildungsminister 2002 in Kopenhagen zurück, auf der der Beschluss zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit auf dem Sektor der beruflichen Bildung gefasst wurde und in der Kopenhagen-Deklaration seinen Ausdruck fand.
Aspekte sind etwa Transparenz in Hinblick auf berufsqualifizierende Abschlüsse in nationalen Systemen, gemeinsame Instrumente zur Qualitätssicherung, Validierung informeller Qualifikationen, ein europäischer Qualifikationsrahmen (EQF), ein Leistungspunktesystem (ECVET).
Die Einigungsbestrebungen, manchmal auch als Brügge-Prozess bzw. Brügge-Kopenhagen-Prozess bezeichnet, finden in Anlehnung an die Europäisierung der Hochschulbildung, den sogenannten Bologna-Prozess statt.
Aspekte sind etwa Transparenz in Hinblick auf berufsqualifizierende Abschlüsse in nationalen Systemen, gemeinsame Instrumente zur Qualitätssicherung, Validierung informeller Qualifikationen, ein europäischer Qualifikationsrahmen (EQF), ein Leistungspunktesystem (ECVET).
Die Einigungsbestrebungen, manchmal auch als Brügge-Prozess bzw. Brügge-Kopenhagen-Prozess bezeichnet, finden in Anlehnung an die Europäisierung der Hochschulbildung, den sogenannten Bologna-Prozess statt.
Politischer Hintergrund. Dokumente hinsichtlich der Europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung
Ausgewählte Links zu dieser Seite
- Nationale Referenzstelle für Transparenz beruflicher Qualifikationen / National Reference Point for Transparency of Vocational Qualifications (NRP)
- Nationale Referenzstellen für berufliche Qualifikation in Europa
- europass - Die Türen öffnen zum Lernen und Arbeiten in Europa
- Internationales
Berufsbildungsreform

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